Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.03.2016 mit Beschluss-Nr.: 1014-02/03/2016 beschlossen, für das Flurstück 1231 der Gemarkung Brandis ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB zum genehmigten Bebauungsplan „Wurzener Straße“ einzuleiten.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1015-02/03/2016 die vorliegende Änderung des genehmigten Bebauungsplanes „Wurzener Straße“ für das Flurstück 1231 der Gemarkung Brandis in der Fassung vom 11.01.2016 einschließlich der Begründung bestätigt.
Die öffentliche Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom
28.04.2016 bis 31.05.2016 im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.9.
In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brandis einzusehen und Ihre Hinweise und Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Gleichzeitig wird der Änderungsentwurf auf der Internetseite der Stadt Brandis, www.stadt-brandis.de . veröffentlicht.
Brandis, den 30.03.2016
Arno Jesse Bürgermeister