Bebauungsplan Stadt Altenberg Frühzeitige Beteiligung

1. Änderung Bebauungsplan „Abenteuerspielplatz" Altenberg

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.12.2024 bis 17.01.2025
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Der Stadtrat von Altenberg hat in seiner Sitzung am 24.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des Bebauungsplans „Abenteuerspielplatz“ gefasst.

Begründet ist die Erweiterung des Bebauungsplangebietes mit den Zielen, den Ganzjahrestourismus für alle Altersgruppen zu fördern, schneeunabhängiger zu werden sowie auch im grenzüberschreitenden Wettbewerb attraktiv zu bleiben. Die Firma Wiegand Erlebnisberge GmbH ist der Vorhabenträger.

Geplant sind zwei neue Attraktionen. Das bestehende Sondergebiet 1 wird im westlichen Teilbereich bzw. südlich der vorhandenen Rodelklause geändert. Geplant ist in diesem Bereich die Errichtung eines Rutschenturms mit einer Höhe bis zu 22 m. Die Erweiterung des Bebauungsplangebiets in Richtung des Touristenparkplatzes soll das Baurecht zur Errichtung einer auf zwei Schienen geführten Allwetter-Rodelbahn, die das ganze Jahr betrieben werden kann, geschaffen werden.

Der Vorentwurf wurde in der Stadtratssitzung vom 29.10.2024 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 973 und 974/4 sowie Teilflächen der Flurstücke 955/3, 955/12, 964, 970, 971, 972. Die Erweiterung des vorhandenen Bebauungsplangebietes betrifft vor allem die Flurstücke 964 und 972 der Gemarkung Altenberg.

Der Vorentwurf besteht aus einer Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B), einer Begründung zum Vorentwurf sowie einem Auszug aus dem Bebauungsplan 2006 zu damaligen Umweltbelangen. Es wird eine Umweltprüfung für das gesamte Bebauungsplangebiet gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht vom 09.10.2024 liegt zur Einsicht vor.

Die Unterlagen werden im Bauamt der Stadtverwaltung Altenberg (Zimmer 85), Platz des Bergmanns 2, 01773 Altenberg gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

vom 2. Dezember 2024 bis einschließlich 17. Januar 2025

öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich zu folgenden Zeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren und den Vorentwurf vom 11.10.2024 einsehen.

Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

In diesem Zeitraum können Anregungen, Hinweise sowie Bedenken zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können ebenso per E-Mail an m.bauer@altenberg.de unter vollständiger Angabe des Absenders abgegeben werden.

Zusätzlich sind die Planunterlagen während des o.g. Auslegungszeitraums auf der Homepage der Stadt Altenberg unter www.rathaus-altenberg.de/bekanntmachungen-aus-dem-bauamt und im Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einzusehen.

Altenberg, 07.11.2024

Markus Wiesenberg
Bürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Altenberg

Bauverwaltung / Hochbau

Maximilian Bauer

Platz des Bergmanns 2

01773 Altenberg

Tel.: 035056 333-35

Datenschutzerklärung

Hinweise zur Verarbeitung von Daten bei Stellungnahmen:
Bei Abgabe einer Stellungnahme ist zu beachten, dass laut Artikel 6 Abs. 1c Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) die Daten von Dritten (Privatpersonen) für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht genutzt werden. Bei Abgabe einer Stellungnahme wird der Verarbeitung der Daten wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zugestimmt.

Gegenstände

Übersicht
  • Geltungsbereich
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Auszug aus B-Plan 2006 zu damaligen Umweltbelangen
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang