Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2024 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Holzboden II“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Der Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis vom 15.08.2024 und des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 18.11.2024 bis einschließlich 20.12.2024
auf der Homepage der Gemeinde Gornau unter
gornau.de/aktuelles
sowie über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter
bauleitplanung.sachsen.de
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 18:00 Uhr Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Weiterhin liegen die Unterlagen im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2 während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag von 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag von 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 - 14:00 Uhr Donnerstag von 09:00 - 15:00 Uhr Freitag von 09:00 - 13:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Sie sollen elektronisch an bauamt@zschopau.de übermittelt werden. Die Stellungnahmen können bei Bedarf auf anderem Wege (z.B. auch schriftlich oder zu Niederschrift) bei der Stadtverwaltung Zschopau oder im Rathaus Gornau abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis, Immissionsschutz vom 15.08.2024:
Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis, Naturschutz vom 15.08.2024:
Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis, Siedlungswasserwirtschaft vom 15.08.2024:
Stellungnahmen des LRA Erzgebirgskreis, Öffentlicher Gesundheitsdienst vom 15.08.2024:
Stellungnahme des Sächsisches Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 07.08.2024:
Gornau, den 01.11.2024
Wollnitzke Bürgermeister
Anlage: Lage des Geltungsbereiches
Herr Burckhardt SB Stadtplanung/Umwelt