Bebauungsplan Gemeinde Crottendorf Frühzeitige Beteiligung

BEBAUUNGSPLAN DER GEMEINDE CROTTENDORF ZUR 5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 3

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 01.08.2024 bis 06.09.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Crottendorf hat in der Sitzung vom 20.06.2024 den Entwurf des Bebauungsplans zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Gewerbe- und Mischgebiet Crottendorf“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie Begründung mit Umweltbericht einschließlich Anlagen in der Fassung 05/2024 gebilligt und die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und des Bebauungsplanentwurfs Stand 05/2024, bestehend aus:

-           der Planzeichnung (Teil A) M 1 : 1.000,

-           dem Text (Teil B),

-           der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:

Anlage 1            Vorprüfung Arten- und Biotopschutz, Stand 07/2022

Anlage 2            Schallimmissionsprognose, Stand 11/2023

sowie vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren:

Nr.       Belangträger [Schreiben vom]

1          Landesdirektion Sachsen Ref. Raumordnung, Stadtentwicklung [27.07.2022]

2          Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [03.08.2022]

7          Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen [19.07.2022]

8          Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle [19.07.2022]

9          Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung [02.08.2022]

23        Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) LV Sachsen e. V. [01.08.2022]

28        Zweckverband Naturpark "Erzgebirge/Vogtland" [07.07.2022]

erfolgt im Zeitraum vom 01.08.2024 – 06.09.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.crottendorf.de/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Bau- und Ordnungsamt der Gemeinde Crottendorf, Annaberger Straße 230c, 09474 Crottendorf, (Zimmer 12) während nachfolgend genannter Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

Montag           09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 – 12:00 Uhr         und      13:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag     09:00 – 12:00 Uhr         und      13:00 – 16:00 Uhr

Freitag             09:00 – 11:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an bauamt@crottendorf.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplans dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2024 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter [Abk. SG] Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen zum Artenschutz und zum Schallschutz als externe Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

·       Landesdirektion Sachsen Ref. Raumordnung, Stadtentwicklung: Lage in Gebieten mit Böden, in denen flächenhaft erhöhte Schadstoffgehalte zu vermuten bzw. nachgewiesen sind, z. B. Schwermetalle und /oder Arsen [SG Mensch, Boden / Wasser]

·       Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz [SG Mensch]

·       Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen: Hinweis zum Wasserrückhalt als regionaler Hochwasserschutz [SG Mensch, Boden / Wasser, Sachgüter]

·       Planungsverband Region Chemnitz: Hinweise zu Eingriffsausgleich und Lärmemissionskontingentierung [SG Mensch, Boden / Wasser, Pflanzen / Tiere]

·       Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Lärmimmissionsschutz [SG Mensch], Waldabstand [SG Pflanzen, Sachgüter], Biotop- und Artenschutz bzw. Kompensationspflichten [SG Pflanzen / Tiere], und alten Meliorationsanlagen [SG Wasser]

·       Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND): Hinweise bzgl. Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich, ferner Dachbegrünungsempfehlung wegen Lage im Hochwasserentstehungsgebiet [SG Boden / Wasser, Pflanzen / Tiere]

·       Zweckverband Naturpark "Erzgebirge/Vogtland": flächenkonkret realisierbarer Ausgleich und Ersatz für Feuchtwieseninanspruchnahme [SG Pflanzen / Tiere]

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

Crottendorf, den 05.07.2024

Sebastian Martin

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Sebastian Martin

Bürgermeister

Postanschrift
Annaberger Straße 230 c
09474 Crottendorf

Kontakt
Telefon: 037344 765-0
Fax: 037344 765-23

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