Bebauungsplan Gemeinde Bockau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zum Bebauungsplan "Wohngebiet Wiesenweg" der Gemeinde Bockau i. d. F. vom Februar 2024

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.03.2024 bis 19.04.2024
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Bockau

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Gemeinde Bockau in der Fassung vom Februar 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Bockau hat in seiner Sitzung am 28.02.2024 mit Beschluss Nr. B011/2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Fassung vom Februar 2024 mit Begründung, Anlage 1.1 bis 1.4 und Anlage 2 sowie Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

In der Zeit vom 15.03.2024 – 19.04.2024 wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ in der Gemeinde Bockau in der Fassung vom Februar 2024 mit Begründung, Anlage 1.1 bis 1.4 und Anlage 2 sowie Umweltbericht ins Internet unter eingestellt:

https://www.bockau.de/aktuelles/nachrichten/bockauer-nachrichten/

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der Gemeindeverwaltung Bockau, Rathaus - Sekretariat, 1.OG, Schneeberger Straße 49, 08324 Bockau zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:

Montag            09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wiesenweg“ einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen, mit Angabe der Anschrift des Verfassers, hierzu abgeben.

Die Stellungnahmen / Mitteilungen sollen elektronisch an info@bockau-erzgebirge.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Gemeindeverwaltung Bockau, Rathaus - Sekretariat, 1.OG, Schneeberger Straße 49, 08324 Bockau).

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Wohngebiet Wiesenweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeindeverwaltung Bockau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Bockau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Bockau, den 07.03.2024

Franziska Meier

Bürgermeisterin                                                                        Siegel

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Bockau

Schneeberger Straße 49

08324 Bockau

Frau Yvonne Hartwig

Tel: 03771/43010-411

E-Mail: info@bockau-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Anlagen zur Begründung
  • Deckblatt

Informationen

Übersicht
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