Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Öffentliche Auslegung

Entwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 26.02.2024 bis 28.03.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 31.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteilung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Neukirchen, die Begründung mit Umweltbericht (Stand Januar 2024) und die nach Einschätzung der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom

26.02.2024 bis 28.03.2024auf der Internetseite der Gemeinde

(www.neukirchen-erzgebirge.de/wordpress/rathaus/buergerservice/satzungen/bauleitplanung/in-aufstellung-befindliche-bebauungsplaene/)

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Neukirchen, Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag          07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag             07:00 - 13:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Fachgutachten:

  • Artenschutzgutachten inkl. Kartierungen 2023 für das Vorhaben: Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ (Erzgebirgskreis) vom 31.08.2023, igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR)
  • landwirtschaftliches Nutzungskonzept nach DIN SPEC 91434_2021-05, Next2Sun-Gruppe)

Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit:

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Jagd
  • Betroffenheit eines Vorbehaltsgebietes Landwirtschaft (Regionalplan Chemnitz-Erz-gebirge, Regionalplan Region Chemnitz); Lage in einem Kaltluftentstehungsgebiet (Landesdirektion Sachsen vom 08.08.2023, Regionaler Planungsverband Region Chemnitz vom 08.08.2023).
  • Hinweis auf das Artenschutzgutachten; dem geplanten Umfang der Kartierung wird zugestimmt; eine vollständige Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Belange kann erst mit Einreichung aller Unterlagen erfolgen (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
  • Hinweise zum Naturschutz: Entfernung des Mahdgutes (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
  • Hinweis auf die Unterbrechung des Fernwildwechsels zwischen Neukirchen und Meinersdorfer Wald; Zerstörung der Struktur des Jagdbezirkes/Riegelwirkung (Öffentlichkeit 08/2023).

Schutzgut Boden / Fläche

  • Berücksichtigung der Hinweise zum Bodenschutz – bodenkundliche Baubegleitung, Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023, Bund für Umwelt und Naturschutz BUND vom 14.08.2023).
  • Hinweise auf die verfügbaren Bodenschätzungskarten sowie Erosionsgefährdungs-karten des LfULG „LUIS“ (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 23.08.2023).
  • Berücksichtigung der ergänzenden geologischen / hydrogeologischen Hinweise und Anforderungen der Agrarstruktur / Landwirtschaft bei der weiteren Planbearbeitung und bei Vorhaben-realisierung (Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 18.08.2023).

Schutzgut Landschaftsbild

  • Hinweise zur Bewertung des Landschaftsbildes / der landschaftsästhetischen Auswirk-ungen durch die Agri-PV (Landesverband Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 18.08.2023).
  • Berücksichtigung der Sichtachse zum Würschnitztal (Öffentlichkeit 08/2023).

Schutzgut Mensch /Gesundheit, Immissionsschutz

  • Berücksichtigung des rechtlichen Abstandes der geplanten Agri-PV zur Wohnbe-bauung; Beeinträchtigung durch Wind- und Betriebsgeräusche sowie Blendwirkung (Öffentlichkeit 08/2023).

Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch zu übermitteln an bauamt@neukirchen-erzgebirge.de;

bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist
(§ 3 Abs. 2 BauGB).

Neukirchen, den 14.02.2024

Sascha Thamm
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Artenschutzrechtliches Gutachten
  • Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

Informationen

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