Bebauungsplan Gemeinde Neukirchen/Erzgeb. Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in 09221 Neukirchen/Erzgeb. Gem. Adorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.07.2023 bis 24.08.2023
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Planzeichnung

Ortsübliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukirchen

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ für das Flurstück 557/5 der Gemarkung Adorf gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans „Agri-PV Adorf“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

In der Zeit vom 24.07.2023 – 24.08.2023 wird der Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ in der Gemeinde Neukirchen in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung und Umweltbericht in der Gemeindeverwaltung Neukirchen Hauptstraße 77, Zimmer 10 zu jedermanns Einsicht zu den Dienststunden

Montag           07:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag          07:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch        07.00 - 12:00 und 13:00 - 15.00 Uhr
Donnerstag     07:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag             07:00 - 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach §4a Absatz 4 Satz 1 BauGB ins Internet eingestellt:

www.neukirchen-erzgebirge.de -> Rathaus -> Bürgerservice -> Satzungen

sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:

www.bauleitplanung.sachsen.de

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgeben. Die Mitteilung kann auch elektronisch an Bauamt@neukirchen-erzgebirge.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Vorentwurf zum Bebauungsplan Sondergebiet „Agri-PV Adorf“ gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Neukirchen, den 12.07.2023

Sascha Thamm
Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Neukirchen/Erzgeb.
Bauamt
Frau Lieberwirth
Hauptstraße 77
09221 Neukirchen/Erzgeb.
Tel.: 0371/2710224
E-Mail: c.lieberwirth@neukirchen-erzgebirge.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Bekanntmachung

Informationen

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