Bebauungsplan Gemeinde Krostitz Erneute Beteiligung

"Bauerngut Nr. 8", Gemeinde Schönwölkau OT Hohenroda

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.10.2024 bis 04.11.2024
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 mit Beschluss-Nr. 30/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bauerngut Nr. 8“ OT Hohenroda der Gemeinde Schönwölkau in der Fassung vom 24.07.2024, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, der Satzung als schriftliche Begründung, dem Umweltbericht sowie den Abwägungsergebnissen der vorangegangenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt und gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt

Zu den genannten Unterlagen werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:

(1) Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Bauerngut Nr. 8“, Stand 24.07.2024;

(2) Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 12.02.2024;

(3) Landratsamt Nordsachsen, Stellungnahme vom 13.02.2024: Sachgebiet Abfall/Bodenschutz, Sachgebiet

Immissionsschutz, Sachgebiet Naturschutz, Sachgebiet Wasserrecht;

(4) Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 12.02.2024;

(5) Regionaler Planungsverband, Stellungnahme vom 12.02.2024;

(6) Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 26.01.2024;

(7) Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 09.02.2024;

(8) Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Stellungnahme vom 17.01.2024;

(9) Agrargenossenschaft Hohenroda eG, Stellungnahme vom 08.02.2024;

Folgende Umweltbelange werden behandelt:

a)    Auswirkungen auf: {Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft/Ortsbild und die biologische Vielfalt} werden vermieden, vermindert bzw. innerhalb des Plangebietes ausgeglichen;

b)    Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000-Gebiete sind nicht betroffen;

c)    umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen, seine Gesundheit und die Bevölkerung insgesamt entstehen durch die Planung nicht;

d)    Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen;

e)    Emissionen, Abfälle und Abwässer entstehen nur im unvermeidbaren Umfang durch die vorgesehene Nutzung; Abfälle und Abwässer werden fach- und sachgerecht entsorgt;

f)     die Installation von Dach-Solaranlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich; die gesetzlichen Bestimmungen zur sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sind einzuhalten;

g)    die Darstellungen des Landschaftsplanes werden berücksichtigt;

h)    die Immissionsgrenzwerte für Luftqualität werden nicht berührt;

i)     schädliche Wechselwirkungen zwischen den Belangen a) bis d) entstehen nicht.

Der Planentwurf (Stand 24.07.2024) mit der Begründung, sowie den o.g. Unterlagen werden in der Zeit vom

04.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag                        09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach
§3 Absatz 2 Satz 5 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau https://schoenwoelkau.de unter der Rubrik ‚Baupläne & Veröffentlichungen‘ veröffentlicht.

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schönwölkau, 27.09.2024

Kottenhahn

Bürgermeister

Kontaktperson

Christina Schaefer
Leiterin Bauservice
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GEMEINDE KROSTITZ

handelnd für die Gemeinde Schönwölkau
Bauservice
Dübener Str.1 | 04509 Krostitz
Telefon: +49 (34295) 750 - 16 | Telefax: +49 (34295) 750 – 30

E:Mail: christina.schaefer@krostitz.com |Homepage: www.krostitz.de

 

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