Bebauungsplan Gemeinde Schleife Beschluss

Bebauungsplan " Wohnbebauung Am Damm" in Schleife

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 21.09.2023 bis 20.09.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die Genehmigung zur Bebauungsplanung „Wohnbebauung am Damm“gemäSS § 10 Abs.3 bauGB

I. Bebauungsplan

  1. Der Gemeinderat von Schleife beschloss in seiner Sitzung am 07.03.2023 die Satzung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung am Damm“ gemäß § 10 BauGB. Der Landkreis Görlitz erließ am 12.07.2023 unter Az.: 3300-03-03-BLP-2094 den Genehmigungsbescheid zur Bebauungsplanung. Der Beschluss und die Genehmigung zum Bebauungsplan werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
  1. Jedermann kann den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung, der Begründung und dem Umweltbericht in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife,

während folgender Zeiten:

     Montag            08.00 - 12.00 Uhr u. 13:00 - 15:30 Uhr
     Dienstag          08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 18.00 Uhr
     Mittwoch          08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 15.30 Uhr
     Donnerstag      08.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 16.00 Uhr
     Freitag             08.00 - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistungen schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen sind und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, sofern der Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Jahren gestellt wird, wird hingewiesen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 –3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie die Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 3 unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Schleife unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Jörg Funda                                                                         Schleife, den 20.09.2023
Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Satzung)
  • Begründung (Satzung)
  • Umweltbericht (Satzung)
  • Umweltbericht Anlage 1 - Bestandsplan Biotopkartierung
  • Umweltbericht Anlage 2 - E&A-Bilanz
  • Städtebaulicher Entwurf
  • Baugrundgutachten
  • Artenschutzfachbeitrag
  • Schalltechnisches Gutachten

Informationen

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