Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schleife
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohnbebauung Am Damm" in Schleife
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zum Planentwurf
Der Gemeinderat Schleife hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.06.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplans für den im Plan vom 30.04.2020 dargestellten Bereich nach § 2 Abs.1 BauGB beschlossen.Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Wohnbebauung Am Damm“.
Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
Inhalt des Bebauungsplans:
Der Bebauungsplan „Ansiedlungsstandort Mühlrose“, welcher für die Umsiedler aus Mühlrose im Zuge der fortschreitenden Entwicklung des Tagebaues Nochten und der damit verbundenen Inanspruchnahme des Teilfeldes Mühlrose notwendig war, wurde mit Bescheid des Landkreises Görlitz vom 12.07.2019 genehmigt und trat durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schleife am 24.07.2019 in Kraft.
Die Grundlagen für diese Umsiedlung wurden zum einen mit der 2. Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten und des Weiteren mit dem Grundlagenvertrag zwischen LEAG und den beteiligten Gemeinden Schleife und Trebendorf gelegt.
Im Ansiedlungsprozess und den Standortgesprächen ergab es sich, dass über den eigentlichen Umsiedlungsstandort hinaus weitere Flächen für Umsiedler benötigt werden. Diese Flächen befinden sich westlich bzw. östlich der neuen Erschließungsstraße vom Schulkomplex und somit direkt angrenzend an den Ansiedlungsstandort Mühlrose. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen maximal 10 Baugrundstücke errichtet werden. Zwei der Grundstücke sollen die Lücke zwischen Feuerwehr und der Fläche für Freizeit und Sport schließen. Die anderen gliedern sich östlich der Erschließungsstraße auf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird daher in Teilflächen (Erschließungsstraße) den Bebauungsplan „Ansiedlungsstandort Mühlrose“ überlagern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Teile der Flurstücke 118/3; 119; 120/2; 121/2; 123; 122/4; 125/1 Gemarkung Schleife Flur 2.
Zur Schaffung von Baurecht für den Wohnbaustandort in Schleife ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Damm“ gefasst. Parallel zum Bebauungsplan wird ein Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 und 2a Satz 2 Nr. 2 erarbeitet, um die Auswirkungen des Vorhabens auf die Belange des Umweltschutzes zu überprüfen.
E-Mail: planung.bergbau@schleife-slepo.de