Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner Sitzung am 03.12.2021 den Bebauungsplan „Holzboden II“ in der Fassung vom 11.01.2021 als Satzung beschlossen. Aufgrund eines Verfahrensfehlers muss der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbezug von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.
Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der Planentwurf mit Begründung in der Fassung vom 11.01.2021 wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum
vom 14.04.2022 bis einschließlich 16.05.2022
im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 14:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
sowie im Rathaus Gornau, Rathausplatz 5, 09405 Gornau zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:
Dienstag: 08:00 – 11:30 Uhr und 12:30 – 18:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet
unter http://www.gornau.de/aktuelles sowie im Landesportal Sachsen unter bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.
Während der Auslegungszeit können Anregungen, Bedenken und Hinweise von jedermann schriftlich an die Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Wollnitzke Bürgermeister
M. Burckhardt
03725/287-241
m.burckhardt@zschopau.de