Bebauungsplan Gemeinde Gornau Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Holzboden II"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 15.03.2021 bis 16.04.2021
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Gornau hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes „Holzboden II“ in der Fassung vom 11.01.2021 mit Begründung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren unter Einbezug von Außenbereichsflächen nach § 13b BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) aufgestellt.

Dementsprechend wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Planentwurf mit Begründung wird nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 15.03.2021 bis 16.04.2021

öffentlich ausgelegt.

Entsprechend § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) wird die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet

unter http://www.gornau.de/aktuelles sowie im Landesportal Sachsen

unter bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne des § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht im Zeitraum der öffentlichen Auslegung die Möglichkeit, die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Gornau, Rathausplatz 5 während der nachfolgend genannten Zeiten nach telefonischer Voranmeldung (03725 3700-16) einzusehen:

Dienstags von 08:00 – 11:30 Uhr sowie 12:30 – 18:00 Uhr

sowie im Bürgerbüro des Rathauses Zschopau, Altmarkt 2 während der nachfolgend genannten Zeiten:

Dienstags von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Donnerstags von 09:00 Uhr – 17:00 Uhr

oder nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon (03725 287-241).

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit schriftliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan im Bauamt der Stadt Zschopau oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. 

Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist vor einem persönlichen Kontakt immer eine Terminvereinbarung per Telefon (03725 287-241) oder E-Mail (bauamt@zschopau.de) erforderlich.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

Herr Manuel Burckhardt Telefon: 03725/287-241 E-Mail: m.burckhardt@zschopau.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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