Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Schleife Öffentliche Auslegung

Mobilheimstandort am Halbendorfer See

  • Status Beendet
  • Zeitraum 29.10.2021 bis 03.12.2021
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Planzeichnung

BEKANNTMACHUNG

Über den Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

I. Bebauungsplan

- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -

  1. Der Gemeinderat hat am 07.10.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mobilheimstandort am Halbendorfer See“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 08.09.2021 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung vom 08.09.2021 wurden gebilligt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Mobilheimstandort am Halbendorfer See“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung vom 08.09.2021, liegt zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

          vom 29.10.2021 bis zum 03.12.2021

          in der Gemeinde Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife

          während folgender Zeiten:

          Montag            8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

          Dienstag          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

          Mittwoch          8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

          Donnerstag      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

          Freitag             8.00 – 11.00 Uhr.

Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Umweltbericht zur Planung. Er ist Teil der Begründung.

[2] die eingegangenen Stellungnahmen (SN) aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß

     § 4 (1) BauGB

  • Landesdirektion Sachsen – Raumordnung vom 16.01.2020
  • Regionaler Planungsverband vom 22.01.2020
  • Landratsamt Görlitz – gebündelte SN der Ämter 28.01.2020
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.01.2020
  • Sächsisches Oberbergamt vom 06.01.2020
  • Landesamt für Archäologie vom 11.12.2019
  • KSL - Kupferschiefer Lausitz GmbH vom 09.01.2020
  • Industrie und Handelskammer Dresden vom 28.01.2020
  • Stadtwerke Weißwasser vom 21.02.2020

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

  • finden sich in [1] und [2] (SN - Landesdirektion vom 16.01.20, SN - Landratsamt Görlitz – Kreisentwicklung vom 28.01.20, SN - Sächs. Oberbergamt vom 06.01.20, KSL vom 09.01.20 und SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.01.20, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 20.01.20, Stadtwerke Weißwasser vom 21.02.20).
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: nat. Bodenarten, Oberflächennahe Rohstoffe, Bergbau, Flächennutzung, Oberflächengewässer, Grundwasserstände, Eingriffe durch Versiegelung, Zuwegung und Kabelverlegung, Ableitung Oberflächenwasser, Auswirkungen durch Bergbauvorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

  • finden sich in [1].
  • Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben und den Tagebau, Emissionsquellen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

  • finden sich in [1].
  • Es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):

  • finden sich in [1] und [2] (SN - Landesdirektion vom 16.01.20, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 20.01.20, SN - Landratsamt Görlitz - Kreisforstamt vom 18.12.19, SN).
  • Es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Biotoptypen im Geltungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Schutzgebiete, Waldinanspruchnahme, Waldabstand, Waldfunktionen, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Natura 2000, Artenschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):

  • finden sich in [1] und [2] (SN - Landesdirektion vom 16.01.20, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 20.01.20 und SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.01.20).
  • Es werden Aussagen getroffen zu: Artausstattung und Bedeutung des Plangebietes und der Umgebung in Bezug auf die Avifauna (Vögel), Fische, Amphibien, Reptilien und Tagfalter, Natura 2000, Artenschutz, Schutzgebiete, Aussagen zu Stör- und Barrierewirkung, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

  • finden sich in [1] und [2] (SN - Landesdirektion vom 16.01.20, SN – Regionaler Planungsverband vom 22.01.20, SN - Landratsamt Görlitz – SG Straßenverkehr vom 21.01.20, SN - Landratsamt Görlitz - Gesundheitsamt vom 20.01.20, SN - Landratsamt Görlitz - Behindertenbeauftragte vom 20.01.20, Industrie und Handelskammer Dresden vom 28.01.20, SN - Sächs. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 20.01.20, SN - Landratsamt Görlitz - Kreisforstamt vom 18.12.19, SN - Landratsamt Görlitz Umweltamt vom 20.01.20 und Stadtwerke Weißwasser vom 21.02.2020).
  • Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Siedlungsentwicklung, stillgelegter Tagebau Trebendorfer Felder (Bergbau), Naherholung, Auswirkungen durch Emissionen wie Lärm, Abständen zur Wohnbebauung, Trinkwasser, Auswirkungen auf angrenzende kammerzugehörige Unternehmen, Radonschutz, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

  • finden sich in [1] und [2] (SN – Landesamt für Archäologie vom 11.12.19, Landratsamt Görlitz – Denkmalschutz 20.01.2020).
  • Es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur und Sachgütern im Plangebiet bzw. der Umgebung, Auswirkungen des Planvorhabens.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Helmut Krautz  

Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Steffen Seidlich
Amtsleiter - Amt für Planen, Bauen und Bergbau
Gemeindeamt Schleife

Festnetz: 035773/72923
Mobil:      0163/2095578
E-Mail:    planung.bergbau@schleife-slepo.de

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