Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Boxberg/O.L. hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2020 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Industriestandort Schadendorf“ in der Fassung vom 11.09.2020 bestehend aus der Planzeichnung , den textlichen Festsetzungen beschlossen und die Begründung gebilligt.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung in der Zeit vom
09. November 2020 bis einschließlich 25. November 2020
in der Gemeindeverwaltung Boxberg/O.L. Südstraße 4 , in 02943 Boxberg/O.L.
im Versammlungsraum 1, während der Dienstzeiten
Montag - Freitag von 07.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
zur Einsichtnahme bereit.
Die Unterlagen sind ebenfalls über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/beteiligung/aktuelle-themen sowie auf der Homepage der Gemeinde Boxberg/O.L. unter (https://www.boxberg-ol.de) einsehbar.
Folgende umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
[1] Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
[2] Vorprüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen nach § 7 BNatSchG (FFH- Vorprüfung)
[3] Spezielle Artenschutzprüfung LBP Landschaftsplanung Dr. Böhnert GmbH, Freital, 14.01.2016
[4] Umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung zum 1. Entwurf des
Bebauungsplanes „Industriestandort Schadendorf“
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen (Flora):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Tiere (Fauna):
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:
Während dieser Auslegung können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB Anregungen und Bedenken zu den geänderten und ergänzten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift mündlich vorgebracht werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Regelung:
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/3540 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de möglich.
Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035774/35415 erforderlich. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse an gemeindeverwaltung@boxberg-ol.de abgegeben werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
A. Junker
Bürgermeister
Frau Cortina Kokles
Bauamtsleiterin
Tel.. 035774/35415 E-Mail: c.kokles@boxberg-ol.de