Raumordnungs-/Bauleitplan Gemeinde Borsdorf Öffentliche Auslegung

Auslegung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Borsdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 19.12.2022 bis 19.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen

Auslage des Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Borsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 mit Beschluss-Nr. 039/2022 das überarbeitete Straßenbestandsverzeichnis über die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Borsdorf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.

Voraussetzung für die Erlangung der Rechtswirksamkeit des überarbeiteten Straßenbestandsverzeichnisses ist in analoger Anwendung von § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) dessen Auslegung zur öffentlichen Einsichtnahme für die Dauer von sechs Monaten.

Das neue Straßenbestandsverzeichnis wird hiernach in der Zeit vom

19.12.2022 bis 19.06.2023 (einschließlich)

bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf öffentlich ausgelegt.

Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034291 / 414-15 oder per E-Mail an bauverwaltung@borsdorf.de gewährleistet.

Zusätzlich zur Auslegung im analogen Format ist das neue Straßenbestandsverzeichnis auch im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite

https://geoportal01.ktgis-hosting.de/borsdorf/ (interaktive Karte Straßennetz)

Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten

Montag                      13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr

Mittwoch                    13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag              08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr

Freitag                       07:00 bis 11:30 Uhr                                                           erfolgen.

Die im Straßenbestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze können sich teilweise im privaten Eigentum befinden. Den betroffenen Grundstückseigentümern ist das Eigentum dieser Flächen durch die Eintragung nicht entzogen, es besteht jedoch wegen der festgesetzten öffentlichen Nutzung keine freie Verfügbarkeit in Bezug auf die Nutzung.

Gegen die Eintragung von Flächen in das Straßenbestandsverzeichnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf, einzulegen.

Borsdorf, den 16.12.2022

 

Birgit Kaden                                                                                    

Bürgermeisterin

Kontaktperson

Herr Planert

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Straßenbestandsverzeichnis
  • Übersichtspläne
  • Eintragungsverfügung

Informationen

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