Öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen
Auslage des Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Borsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Borsdorf hat in seiner Sitzung am 02.11.2022 mit Beschluss-Nr. 039/2022 das überarbeitete Straßenbestandsverzeichnis über die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Borsdorf beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
Voraussetzung für die Erlangung der Rechtswirksamkeit des überarbeiteten Straßenbestandsverzeichnisses ist in analoger Anwendung von § 54 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) dessen Auslegung zur öffentlichen Einsichtnahme für die Dauer von sechs Monaten.
Das neue Straßenbestandsverzeichnis wird hiernach in der Zeit vom
19.12.2022 bis 19.06.2023 (einschließlich)
bei der Gemeindeverwaltung Borsdorf, Rathausstraße 1, Bauverwaltung, 04451 Borsdorf öffentlich ausgelegt.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann der Zugang zur Gemeindeverwaltung eingeschränkt sein. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist in diesem Fall für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 034291 / 414-15 oder per E-Mail an bauverwaltung@borsdorf.de gewährleistet.
Zusätzlich zur Auslegung im analogen Format ist das neue Straßenbestandsverzeichnis auch im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:
https://www.borsdorf-sachsen.de/beteiligungsportal/
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/borsdorf/startseite
https://geoportal01.ktgis-hosting.de/borsdorf/ (interaktive Karte Straßennetz)
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten
Montag 13:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 07:00 bis 11:30 Uhr erfolgen.
Die im Straßenbestandsverzeichnis eingetragenen Straßen, Wege und Plätze können sich teilweise im privaten Eigentum befinden. Den betroffenen Grundstückseigentümern ist das Eigentum dieser Flächen durch die Eintragung nicht entzogen, es besteht jedoch wegen der festgesetzten öffentlichen Nutzung keine freie Verfügbarkeit in Bezug auf die Nutzung.
Gegen die Eintragung von Flächen in das Straßenbestandsverzeichnis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Borsdorf, Rathausstraße 1, 04451 Borsdorf, einzulegen.
Borsdorf, den 16.12.2022
Birgit Kaden
Bürgermeisterin
Herr Planert
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