Verfahren Bergstadt Brand-Erbisdorf Stadtentwicklung und Ländlicher Raum

Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd an der B 101 in Brand-Erbisdorf

  • Status Beendet
  • Zeitraum 05.09.2016 bis 04.10.2016
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 26.07.2016 den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B 101“, bestehend aus:

•     dem Teil A – Planzeichnung M 1:1.000 und
•     dem Teil B – Text,

in der Fassung vom Juni 2016 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 097/2016) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2016 gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die vollständigen Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen nach §3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (Beschlussvorlage Nr. 098/2016).

Die Entwurfsplanunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom

05.09.2016 bis 04.10.2016

während nachfolgend genannter Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3 – Bau, Immobilien und Umwelt – im Stadthaus, Albertstraße 4, Zimmer 310, 09618 Brand-Erbisdorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen:

Montag        08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag      08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag         08:00 - 12:00 Uhr.

Jedermann kann sich mit seiner Stellungnahme in dieser Frist online beteiligen.

Folgende umweltrelevante gutachterliche Anlagen sind Bestandteil der Begründung:

  • Anlage 3: FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 01.07.2013, Autor: igc Ingenieurgruppe Chemnitz
  • Anlage 4: Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan vom 02.06.2016, Autor: GAF – Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmesswesen mbH
  • Anlage 5: Wasserrechtliche Entscheidung des LRA Mittelsachsen, Abt. Umwelt, Forst und Landwirtschaft, Ref. Wasser, vom 26.03.2015
  • Anlage 6: Kartenauszug aus KULTURLANDSCHAFTSPROJEKT MITTELSACHSEN vom 11.11.2014, Autor: Institut für Landschaftsarchitektur, Fakultät Architektur der TU Dresden

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie auch hier im Beteiligungsportal online abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2 (2) BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück Nr. 584/3 und teilweise die Flurstücke 575/34, 575/38, 584/2 und 585/1 der Gemarkung Erbisdorf. Weitere Grundstücke bzw. Grundstücksteile außerhalb des Planumgriffs werden zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff in den Naturhaushalt benötigt, darunter Teile der Flurstücke 990/1, 1005/1, 1013/2 und 1013/3 der Gemarkung Langenau.

Gegenstände

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