Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Brand-Erbisdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 26.07.2016 den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Süd an der B 101“, bestehend aus:
• dem Teil A – Planzeichnung M 1:1.000 und • dem Teil B – Text,
in der Fassung vom Juni 2016 beschlossen (Beschlussvorlage Nr. 097/2016) und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom Juni 2016 gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die vollständigen Planunterlagen und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen nach §3 (2) BauGB öffentlich auszulegen (Beschlussvorlage Nr. 098/2016).
Die Entwurfsplanunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der Zeit vom
05.09.2016 bis 04.10.2016
während nachfolgend genannter Dienstzeiten der Stadtverwaltung Brand-Erbisdorf, Fachbereich 3 – Bau, Immobilien und Umwelt – im Stadthaus, Albertstraße 4, Zimmer 310, 09618 Brand-Erbisdorf, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
Jedermann kann sich mit seiner Stellungnahme in dieser Frist online beteiligen.
Folgende umweltrelevante gutachterliche Anlagen sind Bestandteil der Begründung:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Stadtverwaltung abgegeben werden. Ihre Stellungnahme können Sie auch hier im Beteiligungsportal online abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) i. V. mit § 4a Abs. 2 BauGB, die Nachbarkommunen nach § 2 (2) BauGB beteiligt. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Flurstück Nr. 584/3 und teilweise die Flurstücke 575/34, 575/38, 584/2 und 585/1 der Gemarkung Erbisdorf. Weitere Grundstücke bzw. Grundstücksteile außerhalb des Planumgriffs werden zum Nachweis des Ausgleichs für den Eingriff in den Naturhaushalt benötigt, darunter Teile der Flurstücke 990/1, 1005/1, 1013/2 und 1013/3 der Gemarkung Langenau.