Flächennutzungsplan Stadt Bautzen Öffentliche Auslegung

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bautzen, Öffentliche Auslegung - Stand September 2021

  • Status Beendet
  • Zeitraum 23.05.2022 bis 28.06.2022
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Planzeichnung

Der Stadtrat hat am 27.04.2022 beschlossen, den wirksamen FNP 04/2018 zu ändern und den Planentwurf des FNP, Stand September 2021, zur Auslegung bestimmt.

Folgende Planungsziele werden bei der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt:

Erweiterung Geltungsbereich Bebauungsplan „Parkplatz Schliebenstraße“

Im wirksamen FNP ist die Fläche, nördlich an den bestehenden Parkplatz an der Schliebenstraße angrenzend, für die Landwirtschaft ausgewiesen, die Neuausweisung soll als Verkehrsfläche zur Parkplatzerweiterung erfolgen.

Neuausweisung Standort Feuerwehr Salzenforst

Im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, die Neuausweisung soll als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr erfolgen.

Neuausweisung Fläche östlich des Bahnhofsgebäudes (ehemalige Starkstrommeisterei)

Nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken soll die Ausweisung des Parkplatzes als gemischte Baufläche erfolgen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“

Die Ausweisung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ § 11 BauNVO erfolgen.

Das Flurstück 1404/12 (Dr.-Peter-Jordan-Straße, Haus Nr. 19a) liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und wird entsprechend der Umgebung als gemischte Baufläche neu ausgewiesen.

(Darstellung der Flächen - siehe Anlage Bekanntmachung)

Anpassungen auf Grundlage rechtsverbindlicher Bebauungsplanverfahren:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Autoland – An der Hummel 5a“

Ausweisung als Sonderbaufläche – Sondergebiet für den „Kfz-Handel“ gemäß § 11 BauNVO

Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“

Ausweisung als Sonderbaufläche – mit der Zweckbestimmung Sondergebiet „Möbelhandel“ gemäß § 11 BauNVO

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Knorre Baumdienst"

Ergänzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenblick“, 2. Änderung

Ergänzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Herrenteichsiedlung“

Ergänzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großwelka – Gerbersiedlung“

Ergänzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

Korrekturen in der Legende – Schreibfehler korrigiert, Signet Parkhaus entfällt

Korrekturen in der Ausweisung der Hauptverkehrsstraßen

Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses vom 25.04.2018 zur Festlegung des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Bautzen.

Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde zu den Sachverhalten dieses Änderungsverfahrens aktualisiert.

Für die Änderungen wurde eine Umweltprüfung auf Grundlage des § 2 BauGB durchgeführt.

Umweltrelevante Informationen

Erweiterung Bebauungsplan „Parkplatz Schliebenstraße“

  • Schutzgut Mensch: Informationen zur Lärmbelastung
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Informationen zum Flächennaturdenkmal und Aussagen zu weiteren Schutzgebieten; Informationen zu Tieren, Pflanzen und zu vorgefundenen Biotoptypen, zu naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzfachbeitrag, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz
  • Schutzgut Boden: Informationen zur Flächeninanspruchnahme; rechtswirksamer Bauleitplan; Informationen zu Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen, Baugrunduntersuchung
  • Schutzgut Wasser: Informationen zu Oberflächengewässern; zum Grundwasserstand, zur Versickerung von Oberflächenwasser; Aussagen zu Trinkwasserschutzgebieten und zu Überschwemmungsbereichen
  • Schutzgut Luft/Klima: Informationen zum Naturraum „Oberlausitzer Gefilde“
  • Schutzgut Landschaft: Informationen zum Orts- und Landschaftsbild; Aussagen zur Denkmalpflege
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu Kulturgütern und zum Denkmalschutz; Aussagen zum Umgebungsschutzbereich der wichtigsten Kulturdenkmale der Stadt Bautzen

Geplante Baufläche „Feuerwehr Salzenforst“

  • Schutzgut Mensch: Feuerwehrtypische Geräuschquellen berücksichtigen, Festlegungen zur Lärmreduzierung; Hinweise zu Radonschutz, Standort jedoch außerhalb eines festgelegten Radonvorsorgegebietes
  • Schutzgut Landschaft: Belange der Landwirtschaft, Überlagerung des geplanten Gebietes mit Regionalplanausweisung
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Teilweise Überlagerung der Fläche mit archäologischem Kulturdenkmal D 16070-01
  • Archäologische Relevanz des Gebietes belegt durch archäologische Kulturdenkmale aus dem nahen Umfeld (Siedlung/Gräber unbekannter Zeitstellung D-16070-05).
  • Schutzgut Boden: Ackerfläche soll in Anspruch genommen werden; Kompensation und bodenschutzwirksamen Ausgleich im Bebauungsplan darstellen; Inanspruchnahme des Bodens nur im erforderlichen Umfang
  • Schutzgut Wasser: Prüfung der Versickerung empfohlen, wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich

Geplantes Sondergebiet „Einkaufszentrum Husarenhof“

  • Schutzgut Mensch: Hinweise zur Einhaltung der zulässigen Schallimmissionen; keine Anhaltspunkte über radiologisch relevante Hinterlassenschaften; radiologische Situation abklären
  • Schutzgut Boden: Altlastverdächtige Fläche (Altstandort ehem. Molkerei Bautzen); es werden Ergebnisse zu geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen mitgeteilt, Baugrunduntersuchungen empfohlen
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: Belange des Artenschutzes berührt, Auswirkungen auf die Tierarten betrachten; Ausgleichs und Vermeidungsmaßnahmen im B-Plan festsetzen
  • Schutzgut Wasser: Tankstelle – im Schadensfall Schutz des Grundwassers vor Verunreinigung durch wassergefährdende Stoffe gewährleisten.
  • Schutzgut Klima: Bedenken aus klimapolitischer Sicht, da eine weitere Konzentration des Einzelhandels nicht gewünscht ist

Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind vollständig einsehbar in der Anlage Umweltrelevante Stellungnahmen.

Die Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Planentwurf beteiligt.

Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom

23.05.2022 bis 28.06.2022

durch Veröffentlichung im Internet unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Flächennutzungsplanes September 2021 gegeben.

Bestandteile FNP 2021:

  • Planentwurf FNP 2021
  • Ergänzung der Begründung zum Planentwurf September 2021
  • Ergänzung zum Umweltbericht für die Planfassung Stand September 2021
  • Anlage 1 - umweltrelevante Stellungnahmen zum Änderungsverfahren

Die Fachplanungen zum FNP mit Stand 04/2018:

Landschaftsentwicklung Karte 1,

Denkmalschutz/Bodenschutz Karte 2,

Versorgungsanlagen Karte 3 und

Entsorgungsanlagen Karte 4 bleiben unverändert Bestandteil des FNP September 2021.

Die Begründung 04/2018 und der Umweltbericht 04/2018 zum wirksamen FNP 04/2018 bleiben Planbestandteil der Planunterlagen des FNP September 2021. 

(Hinweis: Der wirksame FNP Stand 04/2018 ist unter www.bautzen.de einsehbar.)

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Änderungsverfahren bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen abgeben:

schriftlich

Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen

E-Mail

bauverwaltungsamt@bautzen.de

Telefon

03591 534-614

zur Niederschrift während der Dienststunden.

Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen den Planunterlagen zu diesem Vorhaben unter www.bauleitplanung.sachsen.de bei.

Bautzen, den  14.05.2022

Alexander Ahrens, Oberbürgermeister

Kontaktperson

Birgit Uhlig (bis zum 06.06.2022 Ute Trotzky)

Tel.: 03591 534-614 (bis zum 06.06.2022 Telefon 534- 618)

 

Stadtverwaltung Bautzen

Bauverwaltungsamt; Abteilung Stadtplanung

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

 

Datenschutzerklärung

Auf Grundlage von Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die wesentlichen Inhalte der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bauleitplanverfahren.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Bautzen

vertreten durch den Oberbürgermeister Alexander Ahrens

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: stadtverwaltung@bautzen.de

2. Beauftragte für den Datenschutz:

Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen – KISA

Herrn Valentin Brinster

Eilenburger Straße 1 A

04317 Leipzig

E-Mail: datenschutz@bautzen.de

3. Stelle der Datenverarbeitung

Stadtverwaltung Bautzen

Bauverwaltungsamt

Abteilung Stadtplanung

Fleischmarkt 1

02625 Bautzen

Tel. 03591 534-0

E-Mail: bauverwaltungsamt@bautzen.de

4. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB).

Bauleitpläne nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Zudem werden die personenbezogenen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren Stellungnahmen abgeben. Das Baugesetzbuch sieht vor, dass natürliche und juristische Personen im Bebauungsplanverfahren ihre Stellungnahmen an die Gemeinde abgeben können. Sofern Sie sich hierfür entschließen, speichern wir die darin gemachten Angaben sowie Ihre personenbezogenen Daten. Diese Informationen werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem verwenden wir die Adressdaten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Abwägung zu informieren.

5. Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist
Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 Abs. 1 im Sächsischen Datenschutz-durchführungsgesetz sowie den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere
§ 3 BauGB.

6. Empfänger / Empfängerkreis von personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern / Empfängerkreis übermittelt:

  • verwaltungsinterne Ämter der Stadtverwaltung Bautzen, die in das Planverfahren einbezogen sind,
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB übertragen wurde (z.B. Planungsbüros, Gutachter),
  • höheren Verwaltungsbehörden (Landratsamt Bautzen) im Rahmen der Genehmigung nach § 10 BauGB oder
  • Gerichten im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
  •  

Ihre personenbezogenen Daten werden an kein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

7. Dauer der Speicherung

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Aufbewahrung der Verfahrensakten der Bauleitpläne. Daher werden Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist nach Aufhebung der Bauleitpläne beträgt 10 Jahre.

8. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO die Rechte:

a)   Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
      (Artikel 15 DSGVO).

b)   Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten       (Artikel 16 DSGVO).

c)   Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der    Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO   genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel     18 DSGVO.

d)   Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig    verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von        Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch          noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Bst. b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der         personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der         Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e)   Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung          kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

f)   Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Einwilligung       betroffener Personen, Artikel 6 Abs. 1 Bst. a) DSGVO, können die betroffenen Personen    diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Stadt Bautzen widerrufen
      (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO).

g)    Beschwerderecht: Sie haben ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde,        wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet       werden, Artikel 77 DSGVO. Eine derartige Beschwerde können Sie beim Sächsischen          Datenschutzbeauftragten als zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen.

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postanschrift:

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Hausanschrift:

Devrientstraße 5

01067 Dresden

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

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