Der Stadtrat hat am 27.04.2022 beschlossen, den wirksamen FNP 04/2018 zu ändern und den Planentwurf des FNP, Stand September 2021, zur Auslegung bestimmt.
Folgende Planungsziele werden bei der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt:
Erweiterung Geltungsbereich Bebauungsplan „Parkplatz Schliebenstraße“
Im wirksamen FNP ist die Fläche, nördlich an den bestehenden Parkplatz an der Schliebenstraße angrenzend, für die Landwirtschaft ausgewiesen, die Neuausweisung soll als Verkehrsfläche zur Parkplatzerweiterung erfolgen.
Neuausweisung Standort Feuerwehr Salzenforst
Im wirksamen FNP als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen, die Neuausweisung soll als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr erfolgen.
Neuausweisung Fläche östlich des Bahnhofsgebäudes (ehemalige Starkstrommeisterei)
Nach Freistellung von Bahnbetriebszwecken soll die Ausweisung des Parkplatzes als gemischte Baufläche erfolgen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Einkaufszentrum Husarenhof“
Die Ausweisung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum“ § 11 BauNVO erfolgen.
Das Flurstück 1404/12 (Dr.-Peter-Jordan-Straße, Haus Nr. 19a) liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und wird entsprechend der Umgebung als gemischte Baufläche neu ausgewiesen.
(Darstellung der Flächen - siehe Anlage Bekanntmachung)
Anpassungen auf Grundlage rechtsverbindlicher Bebauungsplanverfahren:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Autoland – An der Hummel 5a“
Ausweisung als Sonderbaufläche – Sondergebiet für den „Kfz-Handel“ gemäß § 11 BauNVO
Änderung Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“
Ausweisung als Sonderbaufläche – mit der Zweckbestimmung Sondergebiet „Möbelhandel“ gemäß § 11 BauNVO
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Knorre Baumdienst"
Ergänzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonnenblick“, 2. Änderung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „An der Herrenteichsiedlung“
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Großwelka – Gerbersiedlung“
Korrekturen in der Legende – Schreibfehler korrigiert, Signet Parkhaus entfällt
Korrekturen in der Ausweisung der Hauptverkehrsstraßen
Die Ausweisung erfolgt auf Grundlage des Beschlusses vom 25.04.2018 zur Festlegung des Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Bautzen.
Die Begründung zum Flächennutzungsplan wurde zu den Sachverhalten dieses Änderungsverfahrens aktualisiert.
Für die Änderungen wurde eine Umweltprüfung auf Grundlage des § 2 BauGB durchgeführt.
Umweltrelevante Informationen
Erweiterung Bebauungsplan „Parkplatz Schliebenstraße“
Geplante Baufläche „Feuerwehr Salzenforst“
Geplantes Sondergebiet „Einkaufszentrum Husarenhof“
Die vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind vollständig einsehbar in der Anlage Umweltrelevante Stellungnahmen.
Die Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch zum Planentwurf beteiligt.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Planungssicherstellungsgesetz in der Zeit vom
23.05.2022 bis 28.06.2022
durch Veröffentlichung im Internet unter www.bautzen.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf des Flächennutzungsplanes September 2021 gegeben.
Bestandteile FNP 2021:
Die Fachplanungen zum FNP mit Stand 04/2018:
Landschaftsentwicklung Karte 1,
Denkmalschutz/Bodenschutz Karte 2,
Versorgungsanlagen Karte 3 und
Entsorgungsanlagen Karte 4 bleiben unverändert Bestandteil des FNP September 2021.
Die Begründung 04/2018 und der Umweltbericht 04/2018 zum wirksamen FNP 04/2018 bleiben Planbestandteil der Planunterlagen des FNP September 2021.
(Hinweis: Der wirksame FNP Stand 04/2018 ist unter www.bautzen.de einsehbar.)
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Änderungsverfahren bei der Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Abteilung Stadtplanung, Fleischmarkt 1 in 02625 Bautzen abgeben:
schriftlich
Stadtverwaltung Bautzen, Bauverwaltungsamt, Fleischmarkt 1, 02625 Bautzen
E-Mail
bauverwaltungsamt@bautzen.de
Telefon
03591 534-614
zur Niederschrift während der Dienststunden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) liegen den Planunterlagen zu diesem Vorhaben unter www.bauleitplanung.sachsen.de bei.
Bautzen, den 14.05.2022
Alexander Ahrens, Oberbürgermeister