Bebauungsplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Erweiterung und Änderung Gewerbering"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 06.02.2024 bis 06.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz hat in der Sitzung vom 21.12.2023 mit Beschluss Nr. 0758/23/07-StR/51/23 den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung und Änderung Gewerbering“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B) sowie Begründung mit Umweltbericht und Anlagen in der Fassung 09/2023 gebilligt und diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Veröffentlichung und Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen aufgrund fehlender Erweiterungsflächen für die vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebe am Standort sowie zur Schaffung von Ansiedlungsflächen im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Stallgebäuden einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke in der Gemarkung Annaberg mit den Fl.‑Nrn. 1851, 1868, 1869, 1870/1, 1870/2, 1871, 1872, 1873/1, 1874/1, 1875/1, 1875/2, 1876, 1877, 1878, 1879, 1893, 1894, 1895, 1896, 1897, 1898, 1899, 1900/2, 1900/4, 1900/5, 1901, 1902 und 1903 vollständig sowie die Fl.‑Nrn. 1850, 1885, 1924, 1925 und 1926 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend des Lageplanes dokumentiert und ist im angefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Die Veröffentlichung des Bebauungsplan-Entwurfs mit Stand 09/2023 bestehend aus:

  • der Planzeichnung (Teil A) M 1: 1.500,
  • dem Text (Teil B) und
  • der Begründung mit dem zugehörigen Umweltbericht einschließlich Anlagen:
    • Anlage 1         Auszug aus derzeit rechtskräftiger Bebauungsplansatzung
    • Anlage 2         Bestandserfassung für Erweiterungsgebiet (09/2022)
    • Anlage 3         Artenschutzfachbeitrag (08/2023)
    • Anlage 4         Schallimmissionsprognose (07/2023)
    • Anlage 5         Studie zur Plangebietsentwässerung (07/2022)
    • Anlage 6         Artenlisten für Anpflanzungen (im Dokument der Begründung)

sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2024 bis einschließlich 06.03.2024 im Internet im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de.sowie der Internetseite der Stadt unter www.annaberg-buchholz.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im o. g. Zeitraum im SG Stadtplanung/Sanierung der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz im Zimmer 2.24, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz während der nachfolgend genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Mittwoch:       8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch über das zentrale Landesportal Bauleitplanung oder per E-Mail an Bau@annaberg-buchholz.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Stellungnahme schriftlich an o. g. Postanschrift zu senden sowie während der oben genannten Zeiten dort abzugeben oder mündlich zur Niederschrift vorzutragen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Folgende, nach Einschätzung der Stadt wesentliche, umweltbezogene Stellungnahmen liegen bereits vor und werden gemeinsam mit den Unterlagen des Bebauungsplans veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

Nr.       Belangträger [Schreiben vom]

1          Landesdirektion Sachsen Referat Raumordnung, Stadtentwicklung [09.11.2021]
2          Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie [08.11.2021]
7          Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen [03.11.2021]
8          Planungsverband Region Chemnitz Verbandsgeschäftsstelle [14.10.2021]
9          Landratsamt Erzgebirgskreis Ref. Kreisplanung/ Wirtschaftsförderung [09.11.2021]
14        Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal [13.10.2021]
36        Regionalbauernverband Erzgebirge e.V. [11.11.2021]
38        Landgut Schönfeld GmbH [12.11.2021]

Als umweltbezogene Informationen sind der Umweltbericht in der Fassung vom September 2023 als selbstständiger Teil der Begründung mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, Bestandsaufnahme, Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen auf diese Schutzgüter sowie die o. g. Anlagen, darunter ein Artenschutzfachbeitrag, eine Schallimmissionsprognose und Studie zur Plangebietsentwässerung als externe Fachgutachten verfügbar. Im Umweltbericht wurden umweltbezogene Informationen aus bereits vorliegenden Stellungnahmen, verarbeitet, darunter Anregungen (stichpunktartig):

  • Landesdirektion Sachsen, Höhere Raumordnungsbehörde: Hinweis auf Bodenplanungsgebiet „Raum Annaberg“ wegen großflächig anthropogen erhöhten Hintergrundgehalten, insbesondere Arsen (Schutzgut [SG] Mensch / Boden / Wasser)
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Hinweise Radonschutz und SEVESO-III-Richtlinie (SG Mensch / Bevölkerung)
  • Landestalsperrenverwaltung: alle Möglichkeiten zum Wasserrückhalt für Hochwasserschutz ausschöpfen (SG Mensch / Boden / Wasser)
  • Regionaler Planungsverband Region Chemnitz: Erhalt angrenzender Heckenstrukturen (SG Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Kulturgüter)
  • Landratsamt Erzgebirgskreis: Anregungen zu Immissionsschutz, Arten- und Biotopschutz, Eingriffskompensation, Abwasserbeseitigung einschl. Wasserrückhaltemaßnahmen und angrenzender Waldfeststellung (SG Boden / Wasser / Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt / Sachgüter)
  • Abwasserzweckverband Oberes Zschopau und Sehmatal: Anregungen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts und zur Vermeidung einer Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserablaufs (SG Wasser)
  • Regionalbauernverband Erzgebirge e.V.: Ablehnung von Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen, Anregung zur Flächenerreichbarkeit und Pflanzabständen (SG Fläche / Sachgüter)
  • Landgut Schönfeld GmbH: Hinweis auf Ackerflächenverlust, Versiegelung sowie Hinweise zur Flächenerreichbarkeit und Gefährdung intakter Entwässerungssysteme bzw. Drainagen (SG Fläche / Boden / Wasser / Sachgüter)

Annaberg-Buchholz, den 22.12.2023

Rolf Schmidt
Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Planung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO  i. V. m. § 3 BauGB und dem SächsDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Informationsblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“ entnommen werden, was mit den Auslegungsunterlagen online und am Auslegungsort zur Verfügung gestellt wird.

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