Raumordnungs-/Bauleitplan Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz Aufstellungsbeschluss

"Wohn- und Mischgebiet am Roten Gut"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.05.2023 bis 07.06.2023
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Wohn- und Mischgebiet am Roten Gut"

Mit Beschluss Nr. 0642/23/07-StR/43/23 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz am 30.03.2023 den Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet am Roten Gut“ gefasst.
 

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekanntgemacht.

  1. Für den im Lageplan in der Anlage 1 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 2 ein Bebauungsplan aufgestellt.  

    Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 76/10, 76/11, 76/12 (Teilfläche), 76/15, 476/1 und 477/c der Gemarkung Geyersdorf. In der Beschlussanlage ist der Geltungsbereich ca. 1,37 ha groß und mit einer unterbrochenen schwarz bandagierten Linie gekennzeichnet.
     
  2. Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Von folgenden Verfahrensschritten wird abgesehen:
  • von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB,
  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a BauGB

    § 4c BauGB ist nicht anzuwenden (Überwachung/Monitoring).
  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslegung mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchgeführt.

Die Plankonzeption des Bebauungsplanes liegt vom 08.05.2023 bis einschließlich 07.06.2023 in der Stadtverwaltung Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz im SG Stadtplanung / Stadtsanierung, Zimmer 2.24 während der nachfolgenden genannten Zeiten für jedermann zur Einsicht öffentlich aus:

Montag:          8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch:        8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag:    8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag:           8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich sowie während der oben genannten Zeiten mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie elektronisch an die E-Mail-Adresse mario.dammkoehler@annaberg-buchholz.de übermittelt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes dient der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung eines früher gewerblich genutzten Bereichs des Ortsteils Geyersdorf. Der Standort soll entsprechend den städtebaulichen Zielen der Stadt Annaberg-Buchholz zukünftig für eine Wiederbebauung mit einer wohn- und mischgebietstypischen Nutzung entwickelt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ sowie „Mischgebietsfläche“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB). Das Plangebiet liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 BauGB.

Annaberg-Buchholz, den 31.03.2023


Rolf Schmidt

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Mario Dammköhler
SB Planung/Sanierung

Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
Fon: +49 3733 425 264
Fax: +49 3733 425 142
 

 

Datenschutzerklärung

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher: Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Anschrift: Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail-Adresse: buergerzentrum@annaberg-buchholz.de
Telefonnummer: 03733 425-0

1.2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher: Stadt Annaberg-Buchholz, Datenschutzbeauftragter
Anschrift: Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz
E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@annaberg-buchholz.de
Telefonnummer: 03733 425-210

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Kommune zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren, hier zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan „Wohn- und Mischgebiet Am Roten Gut“.
Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Stadtverwaltung oder im Auftrag dieser durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 bis 4c BauGB).
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. der SächsDSG sowie dem BauGB als Fachgesetz.

3. Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
– Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
– Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
– Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

4. Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
– Stadtrat und den Ortsteilräten zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
– Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
– Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
– Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO).
Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Sachsen der Sächsische Datenschutzbeauftragte (Devrientstraße 5, 01067 Dresden, saechsdsb@slt.sachsen.de).

Gegenstände

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Informationen

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