Abweichung vom Bundesverkehrswegeplan zur Heranführung der S258 an die B95 nahe Cunersdorf (Verlegung nach Abg.)
Ich stehe diesem unerhörtem Vorhaben ablehnend gegenüber und begründe das im Folgenden:
1. Eine Verlegung der 258 abweichend vom genannten Bundesverkehrswegeplan zöge eine aufwendige Untersuchung der untertägigen Altbergbaugegebenheiten mit so nicht kalkulierbaren Kosten nach sich. An der Südflanke des Annaberger Granitkessels ist dank Scheibenberger Störung damit nur partiell zu rechnen. Im Bereich Frohnau und Annaberg Nord dafür mit massiver Beeinträchtigung.
2. Die Stadtoberen sollten mit der Bundesverkehrswegeplan nicht für die Kompensation falscher Entscheidungen, wie der, das neue Gewerbegebiet OHNE Verkehrsanbindung von Schiene und Straße auf grüne Wiesen zu errichten. Wir hatten ausreichend besser erschlossene Gewerbeanbindungen. Man sieht auch heute schon, dass das Gewerbegebiet keine oder kaum Interessenten hat.
3. Eine Verlegung der Trasse würde neuen Verkehr über B95 und Innenstadt produzieren. Touristen, von der Autobahn kommend und in die Touristenhochburg Oberwiesenthal fahrend, würden die geänderte Anbindung nutzen und nun komplett durch Annaberg - Buchholz fahren müssen, anstatt dabei.
4. Die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehene Trasse bindet sehr gut die wichtigen Unternehmen aus Neudorf, Crottendorf, Königswalde, Bärenstein und Jöhstadt an. Die Totgeburt des Gewerbegebietes in Annaberg darf nicht zu Lasten dieser Gemeinden gehen. Zudem trägt Cunersdorf in unerträglicher Weise derzeit die Last des Durchgangsverkehrs.
Frank Langer, Einwohner
am 05.07.2022
geändert von
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz (Moderator)
am 1. August 2022