Umfrage Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum Bildung und Wissenschaft

Umfrage zur Ermittlung von Problemschwerpunkten sowie Reformbedarf bezüglich dem TSG-Verfahren

  • Status Beendet
  • Zeitraum 24.05.2021 bis 06.06.2021
  • Teilnehmer 56 Teilnehmer
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Hochschule Meißen

Liebe Lesende,

wir sind Studenten des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung an der HSF Meißen und bearbeiten im Rahmen unseres Studiums das Projektthema „Transidentität in Deutschland – Betrachtungen zur Vornamens- und Personenstandsänderung“. Innerhalb dieses Projektes befassen wir uns mit dem Verfahren zur Änderung von Vorname und / oder Personenstand nach dem Transsexuellengesetz (kurz: TSG) und möchten gern eine Umfrage durchführen.

Obwohl große Teile des TSG vom Bundesverfassungsgericht über die Jahre für verfassungswidrig erklärt wurden, so haben sich die Regelungen, welche heute noch anwendbar sind, in ihrem Kerngehalt seit der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 1981 nicht verändert. Von vielen Seiten wird das Gesetz daher als reformbedürftig angesehen. Das Verfahren steht nicht zuletzt deswegen seit vielen Jahren zunehmend in der Kritik. In unserem Projekt möchten wir diese Kritik aufgreifen und am Ende Möglichkeiten der Verbesserung des Verfahrens entwickeln. Auch sollen alternative Regelungen und Verfahrensweisen mit dem Ziel aufgezeigt werden, einerseits die Rechte transidenter Menschen zu stärken, wie auch das Verfahren für alle Beteiligten zu erleichtern.

Um dies zu realisieren, ist es jedoch zunächst erforderlich, im Rahmen einer Umfrage die Probleme, welche im Zusammenhang mit dem TSG-Verfahren auftreten, ausfindig zu machen und den Reformbedarf zu ermitteln. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns bei der Umfrage unterstützen und Ihre Erfahrungen und Gedanken zum TSG-Verfahren mit uns teilen.

Die Teilnahme ist bis einschließlich 06.06.2021 möglich und ist natürlich anonym und freiwillig. Für die Bearbeitung werden nicht mehr als 15 Minuten benötigt. Für die Teilnahme ist es nicht notwendig, dass Sie das Verfahren selbst komplett durchlaufen haben. Auch Personen, die sich z.B. noch im laufenden Verfahren befinden oder solche, die aus verschiedensten Gründen noch keinen Antrag gestellt haben, können in der Umfrage gern über ihre Gedanken zum Verfahren und dem Reformbedarf berichten.

Für Fragen zur Umfrage oder zum Projekt können Sie sich jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse an uns wenden:

  • Projekt-TSG-Verfahren@web.de

Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Unterstützung.

Viele Grüße

Laura Urbaniak und Björn Abels

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Björn Abels und Laura Urbaniak

Erreichbar sind wir unter:

Projekt-TSG-Verfahren@web.de

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