Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Beschluss

Bebauungsplan "Gewerbepark Klipphausen" 5. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 02.10.2024 bis 01.10.2025
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Planzeichnung

94/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.10.2024

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Klipphausen über den

Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen“, 5. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 den Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen“, 5. Änderung der Gemeinde Klipphausen in der Fassung vom 25.09.2023 mit redaktionellen Änderungen vom 30.08.2024 nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen (Beschluss-Nr. 003-54/2024).

Die Satzung wird in Form der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich direkt westlich angrenzend an den bestehenden Gewerbepark zwischen der Staatsstraße S 177 (Silberstraße) und der Bundesautobahn A 4. Er umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 53,4 ha.

Der Geltungsbereich wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt:

Im Nordosten von der aktuellen Ausbaugrenze des Vorhabens „S 177 Meißen – Wilsdruff, Abschnitt 3“ der S 177 / Silberstraße. Im Südosten von der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbepark Klipphausen“ (einschließlich dessen 1.- 4. sowie 6. Änderung). Im Süden von der Bundesautobahn BAB 4 bzw. der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemarkungen Sora der Gemeinde Klipphausen und Birkenhain der Stadt Wilsdruff und im Westen von landwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemarkung Sora.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan gekennzeichnet. Rechtsverbindlich ist jedoch nicht der Übersichtsplan, sondern allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen“, 5. Änderung der Gemeinde Klipphausen mit der Begründung, dem  Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen während der Dienststunden einsehen und erhält dort auf Verlangen über den Inhalt Auskunft:

Montag                       9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Dienstag                     9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag                 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                        9.00 - 12.00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan „Gewerbepark Klipphausen“, 5. Änderung der Gemeinde Klipphausen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ergänzend in das Internet eingestellt (www.klipphausen.de) sowie über das zentrale Internetportal des Freistaates Sachsen (www.bauleitplanung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

(1)   eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

(2)   eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

(3)   nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Zudem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB sowie des § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.    die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2.    Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3.    der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4.    vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a)    die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b)    die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Klipphausen, den 02.10.2024                                                           

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Roick

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Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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