Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Generationswohnen im Martinsgut" in Weistropp

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.06.2024 bis 10.07.2024
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Aufstellungsbeschluss und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
zum Bebauungsplan „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp gefasst. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.04.2022 wurde der Geltungsbereich für den Bebauungsplan erweitert. Eine zweite Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 07.05.2024. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 12/7, 13/12 und jeweils einen Teil der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung Weistropp. Als Ergänzung zur bereits erfolgten Beschlussfassung Stand 05.04.2022 wurde am 07.05.2024 der Geltungsbereich um die Restfläche des Flurstück 12/6 und das Flurstück 19/5 erweitert. Der Geltungsbereich des erweiterten Aufstellungsbeschlusses ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohneinheiten, als nachhaltige und gemeinschaftliche Wohnanlage mit der Integration von Wohneinheiten für Senioren.

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat am 07.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im Martinsgut“ einschließlich Begründung in der 2. Fassung vom 22.04.2024 mit einer Änderung der Textfestsetzung in Ziffer 2.3 (Zahl von Stellplätzen und Garagen) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Mit dem Bebauungsplan in Weistropp soll in der Ortschaft die bestehende Wohnbebauung um 6 Mehrfamilienhäuser erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung der Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungsplanes nach §13a BauGB zum Sichern der Baurechte erforderlich wird.

In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/6, 12/7, 13/12, 19/5 sowie Teilflächen des Flurstücks 13/14 der Gemarkung Weistropp einbezogen.

Damit umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von 6.420 m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im Martinsgut“ bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 10. Juni 2024 bis einschließlich 10. Juli 2024

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag                         7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                       7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                       7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                   7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                          7.00 - 12.00 Uhr

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, auf die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und auf die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.1, 4 Abs. 1 BauGB sieht die Gemeinde Klipphausen ab.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplan und seinen möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Klipphausen, 16.05.2024                                                                                                     

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage: Lageplan (nicht maßstäblich)




 

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Frau Roick

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  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

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Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

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In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

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Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Gestaltungsplan
  • Baugrundgutachten
  • Sickertest

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