Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 130 für das Gebiet Zwickau, Äußere Dresdner Straße, ehemaliger Martin-Hoop-Schacht, Gewerbegebiet
Mit Beschluss des Aufstellungsbeschlusses vom 25.04.2024 hat der Stadtrat der Stadt Zwickau die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB mittels Veröffentlichung im Internet sowie einer öffentlichen Auslegung beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 130 für das Gebiet Zwickau, Äußere Dresdner Straße, ehemaliger Martin-Hoop-Schacht, Gewerbegebiet und die Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 17.10.2025), in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025
im Internet unter https://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/Amt-fuer-Umwelt-und-Stadtplanung.php
und auf dem Landesportal des Freistaates Sachsen unter https://mitdenken.sachsen.de/1058415
veröffentlicht sowie in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Amtes für Umwelt und Stadtplanung, 4. Obergeschoss, Mariengäßchen 2, 08056 Zwickau während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8 Uhr – 15 Uhr Dienstag 8 Uhr – 18 Uhr Freitag 8 Uhr – 12 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Zusätzlich werden bereits folgende vorhandene Voruntersuchungen/Gutachten veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:
Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Es wird um eine Übermittlung der Stellungnahmen auf elektronischem Weg per Mail an umweltundstadtplanung@zwickau.de gebeten. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich per Post sowie während oben genannter Dienststunden zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Zwickau, 20.10.2025 Constance Arndt
Oberbürgermeisterin
Herr Becker, Tel.: 0375 836111