Bebauungsplan Stadt Zwickau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 130 Gebiet Zwickau, Äußere Dresdner Straße, ehemaliger Martin-Hoop-Schacht, Gewerbegebiet

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.10.2025 bis 01.12.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Geltungsbereich

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 130 für das Gebiet Zwickau, Äußere Dresdner Straße, ehemaliger Martin-Hoop-Schacht, Gewerbegebiet

Mit Beschluss des Aufstellungsbeschlusses vom 25.04.2024 hat der Stadtrat der Stadt Zwickau die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Absatz 1 BauGB mittels Veröffentlichung im Internet sowie einer öffentlichen Auslegung beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 130 für das Gebiet Zwickau, Äußere Dresdner Straße, ehemaliger Martin-Hoop-Schacht, Gewerbegebiet und die Begründung mit Umweltbericht (jeweils in der Fassung vom 17.10.2025), in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis 1. Dezember 2025

im Internet unter
https://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/Amt-fuer-Umwelt-und-Stadtplanung.php

und auf dem Landesportal des Freistaates Sachsen unter 
https://mitdenken.sachsen.de/1058415

veröffentlicht sowie in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Amtes für Umwelt und Stadtplanung, 4. Obergeschoss, Mariengäßchen 2, 08056 Zwickau während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag       8 Uhr – 15 Uhr
Dienstag                                               8 Uhr – 18 Uhr
Freitag                                                  8 Uhr – 12 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich werden bereits folgende vorhandene Voruntersuchungen/Gutachten veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt:

  • Anlage 1 –   Schallimmissionsprognose (06.08.2025)
  • Anlage 2 –   Übersicht Biotop- und Nutzungstypen (07.08.2025)
  • Anlage 3 –   Artenschutzfachbeitrag (15.08.2025) 
                         Artenschutzgutachten für die Artgruppe der Fledermäuse (23.09.2025)
  • Anlage 4 –   Lageplan Erkundungspunkte Baugrund Historische
                         BP+Neuerkundung+AVFL_E
  • Anlage 5 –   Flächenbilanz

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Es wird um eine Übermittlung der Stellungnahmen auf elektronischem Weg per Mail an umweltundstadtplanung@zwickau.de gebeten. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich per Post sowie während oben genannter Dienststunden zur Niederschrift).

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Zwickau, 20.10.2025                           Constance Arndt

                                                               Oberbürgermeisterin

Kontakt

Herr Becker, Tel.: 0375 836111

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