Bebauungsplan Zweckverband Industriepark Oberelbe Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe (geänderter Entwurf)

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 19.10.2026 bis 17.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung
  • Ankündigung der erneuten Öffentlichen Auslegung des geänderten Entwurfs

Am 31.03.2025 wurde für den Bebauungsplan Nr. 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe in der Sitzung der Verbandsversammlung der Satzungsbeschluss gefasst. Der Bebauungsplan wurde daraufhin beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zur Genehmigung eingereicht.

Innerhalb des vorangegangenen Beteiligungsverfahrens äußerten das Referat Bauleitplanung und das Referat Immissionsschutz der Landkreisverwaltung Bedenken hinsichtlich der innerhalb der Teilflächen des Industriegebietes im Nachtzeitraum zulässigen Geräuschemissionen. Sie erachteten diese als zu niedrig, um den Gebietscharakter eines Industriegebietes zu wahren. Diesen Bedenken wurde im Rahmen der Abwägung nicht gefolgt, was im Nachgang von der Genehmigungsbehörde als nicht genehmigungsfähig erachtet wurde.

Der Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplans wurde daraufhin vom Zweckverband zurückgezogen, der Satzungsbeschluss wurde aufgehoben und ein geänderter Entwurf erarbeitet.

Werden Entwürfe eines Bebauungsplanes nach einer Beteiligung geändert oder ergänzt, so sind sie erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden sind erneut einzuholen (§4a Abs. 3 Satz 1 BauGB). Dabei besteht Gelegenheit zur Stellungnahme nur zu den geänderten bzw. ergänzten Inhalten des Planes und deren Auswirkungen (§4a Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Zum geänderten Entwurf des B-Plan 1.1 wurde daher mit Beschluss IPO-008/2026 am 28.09.2026 durch die Verbandsversammlung der Entwurfs- und Offenlagebeschluss gefasst.

Im vorliegenden Fall betrifft die Änderung, für die eine erneute, beschränkte Beteiligung erforderlich ist, lediglich

  • die Neuverteilung der Geräuschemissionskontingente innerhalb der Teilflächen der Industrie- und Gewerbegebiete, ohne dass sich daraus Änderungen der Lärmpegel an den umliegenden Immissionsorten ergeben. Es ergaben sich hieraus auch keine Auswirkungen auf sonstige Belange.
  • Die Aufnahme eines Geh- und Fahrrechtes zu den bereits vorhandenen Ersatzpflanzungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Sicherstellung der Bewirtschaftung.

Zum Zweck der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme beschränkt sich gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB auf die geänderten bzw. ergänzten Teile des Planentwurfs sowie deren Auswirkungen.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • Im Nordwesten des Plangebiets durch einen Randstreifen der Ackerschläge nördlich der K8772 auf der Flur von Heidenau-Großsedlitz
  • im Nordosten durch Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an die Dippoldiswalder Straße bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge auf Pirnaer Flur
  • im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Deponie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna
  • im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem

Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet

  • im Westen durch die Gemarkungsgrenze zwischen Pirna und Dohna, die inmitten eines Ackerschlages südlich des Autobahnzubringers verläuft.

Die beigefügte Abbildung verdeutlicht die Lage des Plangebietes des B-Plan 1.1 "Technologiepark Feistenberg".

Umweltprüfung / Umweltverträglichkeitsprüfung

Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG), ohne dass die Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG durchgeführt werden musste. Bei der betrachteten Planung handelt es sich um ein Vorhaben gemäß Nr. 18.5.1 gemäß Anlage 1 UVPG. Die Angaben zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden im Rahmen der Umweltprüfung nach BauGB zusammengetragen.

Der Zweckverband IndustriePark Oberelbe als Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammengestellt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind. Der Zweckverband ist gemäß seiner Satzung gleichzeitig Träger der verbindlichen Bauleitplanung und damit zuständig für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach BauGB.

Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Die hiermit eingeleitete Beteiligung zum Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stellt zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen nach § 18 Abs. 1 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3 und 5 bis 7 VwVfG dar.

Umfang der Auslegungsunterlagen

Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden neben dem eigentlichen Entwurf des Bebauungsplanes auch alle, also auch die unveränderten Anlagen zum Bebauungsplan im Internet veröffentlicht.  Über die Aufteilung in geänderte und nicht geänderte Anlagen gibt das Inhaltsverzeichnis Auskunft.

Zu den ausliegenden Planunterlagen zum geänderten B-Plan-Entwurf gehören:

01.1:    Bebauungsplan 1.1 Rechtsplan, 10.08.2026

01.2:    Bebauungsplan 1.1 Begründung, 10.08.2026

02:       Bebauungsplan 1.1 Umweltbericht, 10.08.2026

03:       Verkehrsanlagenplanung Anschlussstelle B 172A

03.1     Vorentwurf der Verkehrserschließung IPO TP I.1: Auf- und Abfahrt B 172 A, 31.08.2024

03.2:    Verkehrsplanerische Untersuchungen, Stand 21.04.2022, 06.07.2023 und 08.05.2024

04:       sonstige Verkehrsanlagenplanung: Vorentwürfe K 8771 und K 8772,

04.1     Deckblatt Vorentwürfe

04.2     Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8771 (TP II.1), Juli 2022, Fassung v. 31.08.2024

04.3     Planunterlagen des Vorentwurfs zur K 8772 (TP III.1), Juli 2022, Fassung v. 31.08.2024

05:       Grünordnungsplan inkl. Anhänge 1-3, 21.10.2024

06:       Artenschutzbeitrag inkl. Anlagen 1-3, 10.07.2024

07:       FFH -Verträglichkeitsprüfung inkl. Anlagen, 10.07.2024

08.1:    Lokalklimatische und lufthygienische Untersuchung, 06.07.2022, red. geä. 10.07.2024

08.2:    Lufthygienische Untersuchung verkehrsbedingten Luftschadstoffe, 06.07.2022, red. geä. 10.07.2024

09.1:    Schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm - Geräuschkontingentierung, 01.04.2026

09.2:    Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm 15.07.2022 inkl. Erg. vom 19.11.2024

10.1:    Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlage_Teil1, 20.06.2022

10.2:    Geotechnische Untersuchungen im Bereich der Verkehrsanlage_Teil2, 20.06.2022

11:       Geotechnische Untersuchung im Bereich der Entwässerungsanlagen 20.06.2022

12:       Vorplanung der Schmutz- und Regenwassererschließung, 31.01.2025

12.1     Vorplanung Schmutz- und Regenwassererschließung – Erläuterungsbericht, 31.01.2025

12.2     Vorplanung Schmutz- und Regenwassererschließung – Dimensionierung, 31.01.2025

12.3     Vorplanung Schmutz- und Regenwassererschließung - Zeichnungen, 31.01.2025

13:       Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie 10.07.2024

Auslegung der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweis: Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 07.05.2014 (Aktenzeichen  4 CN 5/13) gilt: Wird in der Bekanntmachung der erneuten Auslegung eines geänderten oder ergänzten Entwurfs eines Bebauungsplanes bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, müssen nur die  dazu vorliegenden  wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ausgelegt werden. Ebenso muss in der Bekanntmachung nur auf die Arten umweltbezogener Informationen hingewiesen werden, die zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Planentwurfs verfügbar sind.

Die folgenden, nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach § 3 Abs. 2 BauGB ebenfalls ausgelegt:

Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf (2022 und 2023)

  • S 1   Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, Landratsamt, 29.09.2023: Hinweise auf die Themen Gebietscharakter, Geräuschkontingentierung und Immissionsschutz
  • S 2   Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASUV), 21.09.2023: Forderung nach Sicherstellung der fortwährenden Zugänglichkeit der vorhandenen Kompensationsmaßnahmen des LASUV im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Die vorgebrachten Anregungen, Hinweise und Bedenken sind in den geänderten Planentwurf eingearbeitet worden.

Weiterhin liegen die in nachstehender Tabelle aufgezählten umweltbezogenen Informationen vor:

  • Schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm – Geräuschkontingentierung (Bestandteil der Planunterlagen) vom 01.04.2026: Verteilung der Geräuschkontingente und Nachweis der Einhaltung der Lärm-Grenzwerte an den maßgeblichen Immissionsorten
  • BauGB-Novellierung 2025: Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 23 Buchst. a BauGB vom 30.10.2025: Ausweitung der planungsrechtlichen Steuerungsmöglichkeiten zum Immissionsschutz und damit Eröffnung der Möglichkeit, über ein gesamtes Industriegebiet eine separate Festsetzung dahingehend zu treffen, welche Geräuschemissionskontingente nicht überschritten werden dürfen.

Die Auslegung erfolgt 

                                         vom 19.10.2026 bis 17.11.2026

in folgenden Dienststellen des Zweckverbandes bzw. der beteiligten Kommunen:

Zweckverband IndustriePark Oberelbe:

Geschäftsstelle Breite Straße 4, 01796 Pirna zu folgenden Geschäftszeiten:

Mo.      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Di.        9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mi.       9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Do.      9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Fr.        9:00 – 12:00 Uhr

Stadt Pirna:

Im Foyer des Rathauses, Bereich Bürgerbüro, Am Markt 1/2, 01796 Pirna zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      8:00 – 12:00 Uhr

Di.        8:00 – 18:00 Uhr

Mi.       8:00 – 12:00 Uhr

Do.      8:00 – 18:00 Uhr

Fr.        8:00 – 12:00 Uhr

Stadt Heidenau

Bauamt, von-Stephan-Straße 4, 1. OG Zimmer 103, 01809 Heidenau
zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Di.        08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Mi.       geschlossen

Do.      08:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Fr.        08:30 – 12:00 Uhr

Stadt Dohna

Stadtverwaltung Dohna (Rathaus) Zimmer A201, Am Markt 10/11, 01809 Dohna, zu folgenden Dienstzeiten:

Mo.      geschlossen

Di.        8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mi.       8:30 – 12:00 Uhr

Do.      8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Fr.        8:30 – 12:00 Uhr

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden auf der Internetseite des Zweckverbandes unter https://www.zv-ipo.de/daten/ zugänglich gemacht.

Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zv-ipo/beteiligung/themen einsehbar.

Möglichkeiten der Abgabe einer Stellungnahme

Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an

stadtentwicklung@pirna.de

übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift an einem der 4 Auslegungsorte in den o.a. Geschäftszeiten usw.) abgegeben werden können. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, können entsprechend
§ 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, wo die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss in der Verbandsversammlung.

Lochner

Erster stellvertretender Verbandsvorsitzender

Kontakt

Ingrid Schubert

Stadtverwaltung Pirna

Fachgruppe Stadtentwicklung

Sitz: Am Markt 10

01796 Pirna

Tel.: 03501 556-262

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Zweckverband IndustriePark Oberelbe

Breite Straße 4

01796 Pirna

Vertreten durch den Ersten stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Tim Lochner, Oberbürgermeister Große Kreisstadt Pirna

Am Markt ½, 01796 Pirna

Telefon:   +49 3501 556- 232

E-Mail:    stadtverwaltung@pirna.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß § 5 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verbands-satzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ in der Fassung der dritten Änderungssatzung vom 22.07.2021 in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Bst. c) und e) der DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten können folgenden Empfängern übermittelt werden:

  • Verwaltungsfachämter der Verbandskommunen des Zweckverband IPO,
  • höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne,
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag des Zweckverbandes eingebunden sind.

5. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

6. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO),
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung
  • Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Maternistraße 17, 01067 Dresden

(Hausanschrift)

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

(Postanschrift)

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Webseite: www.datenschutz.sachsen.de

9. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Mit der Zusendung Ihrer Stellungnahme erklären Sie sich mit der automatisierten Verarbeitung, Speicherung sowie Übermittlung Ihrer im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erhobene Daten einverstanden.“

Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

11.Technische Verantwortlichkeit

Die technische Umsetzung des Beteiligungsportals liegt im Verantwortungsbereich der Sächsischen Staatskanzlei

Pirna, 25.09.2026

Gegenstände

Übersicht

Informationen

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