Innenbereichssatzung Stadt Zschopau Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung Entwurf Ergänzungssatzung "Hainstraße II" Zschopau

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.06.2025 bis 04.07.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Motorradstadt Zschopau hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 mit Beschluss Nr. 72 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Hainstraße II“ in der Fassung vom 13.05.2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 1890/1 Zschopau. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von zwei zusätzlichen Bauplätzen südlich des Siedlungsgebietes Hainstraße.

Im vereinfachten Verfahren wird nach § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung mit Planzeichnung und Begründung wird in der Zeit vom

02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025

im Internet auf dem zentralen Landesportal www.bauleitplanung.sachsen.de und auf der Internetseite der Motorradstadt Zschopau www.zschopau.de/Bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, 09405 Zschopau öffentlich ausgelegt:

Montag            09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag          09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch:          09:00 - 14:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 15:00 Uhr

Freitag             09:00 - 13:00 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll bevorzugt elektronisch per E-Mail an bauamt@zschopau.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Motorradstadt Zschopau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.

Kontakt

Herr Burckhardt

SB Stadtplanung/Umwelt

Gegenstände

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  • Planzeichnung
  • Begründung

Informationen

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