Flächennutzungsplan Stadt Zittau Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.03.2025 bis 17.04.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtskarte mit Geltungsbereich

B e k a n n t m a c h u n g

Öffentliche Auslegung
Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat am 27.02.2025 mit Beschluss-Nr. 106/2025 den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Grund für diese Änderung des Flächennutzungsplans ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. XLVII „Gewerbegebiet am Dreiländereck – Zittau Ost“. Die Änderung des Flächennutzungsplans entspricht inhaltlich und räumlich im Wesentlichen dem Bebauungsplan und erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans. Der Bereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine Größe von ca. 54 ha und erstreckt sich zwischen der Friedensstraße, dem Flusslauf von Mandau und Neiße, der Chopinstraße, der Schmalspurbahn und der Brückenstraße (s. Übersichtskarte).
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden im Wesentlichen zwei Ziele angestrebt: Erstens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohnungsrückbaugebietes Zittau-Ost zu einem nachhaltigen Gewerbegebiet geschaffen werden. Zweitens soll die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Brachflächen im bisherigen Außenbereich zwischen Brückenstraße und Chopinstraße ermöglicht werden. Damit sollen Gewerbe- und Photovoltaikflächen entwickelt werden, die für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze und einer klimaneutralen Energieversorgung erforderlich sind. Für das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird das reguläre Verfahren nach §§ 2 bis 4a BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. 
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Planfassung vom 04.02.2025, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht aus.
Der Vorentwurf des o.g. Flächennutzungsplans wird entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom
20.03.2025 bis 17.04.2025

Mo/Mi/Do        8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Di                    8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Fr                    8 – 12 Uhr

im Rathaus der Großen Kreisstadt Zittau, Markt 1, 02763 Zittau, 3. Obergeschoss, Gang,
(barrierefreier Zugang im Innenhof, Aufzug)

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu o.g. Vorentwurf des Flächennutzungsplans im Auslegungsbuch oder an das Referat Stadtplanung der Stadtverwaltung Zittau abgegeben werden.
Gleichzeitig sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter  https://buergerbeteiligung.sachsen.de
einsehbar mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau unter Bürgerservice http://www.zittau.de.

Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbarstaaten gemäß § 4a Abs. 5 BauGB auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs durchgeführt.

12.03.2025
T. Zenker
Oberbürgermeister
 

Kontakt

Stadtverwaltung Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363
Mail: stadtplanung@zittau.de
Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau
Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung
Referat Stadtplanung
Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau
Telefon:            (03583) 752-363
E-Mail:              stadtplanung@zittau.de
Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau
Datenschutzbeauftragter
Herr Michael Scholze 
Postanschrift:  Markt 1, 02763 Zittau
Sitz:                 Sachsenstraße 14, 02763 Zittau
Telefon:           (03583) 752-104 
E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

    Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

    Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

    Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  
  • Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

    Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

    Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

    Beschwerderecht 

    Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

    Sächsischer Datenschutzbeauftragter 
    Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 
    Telefon:         (0351) 85471-101
    Telefax:         (0351) 85471-109
    E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Änderungsplan
  • Begründung mit Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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