Raumordnungs-/Bauleitplan Stadt Zittau Öffentliche Auslegung

Entwurf der Ergänzungssatzung "Am Walde" Zittau - Ortsteil Eichgraben

  • Status Beendet
  • Zeitraum 18.05.2021 bis 18.06.2021
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Übersichtskarte

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung

(§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB)

„Am Walde“  Zittau – Ortsteil Eichgraben

Mit Beschluss-Nr. 134/2020 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau am 29.10.2020 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Am Walde“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für das Gebiet südlich der Straße Am Walde im Ortsteil Eichgraben beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2809/2 sowie Teile der Flurstücke 2808, 2810/1, 2810/2, 2811/1 und 2811/2 der Gemarkung Zittau mit einer Gesamtfläche von ca. 0,85 ha. Der Geltungsbereich des Entwurfs der Ergänzungssatzung ist auf der beigefügten Übersichtskarte eingetragen. Ziel der Satzung ist die Einbeziehung der Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Der  Entwurf wird entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum

vom 18.05.2021 bis 18.06.2021 

im Rathaus der Stadt Zittau, Markt 1

1. Etage, Zimmer 211 - Sekretariat des Oberbürgermeisters

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Wäh­rend dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Die Einsichtnahme in die Entwurfsunterlagen kann pandemiebedingt nur nach telefonischer Anmeldung (Tel. 03583 752-101) mit entsprechender Terminvergabe erfolgen.

Darüber hinaus sind gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Unterlagen im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/zittau/startseite

einsehbar, mit der Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme. Zu dem Portal gelangt man auch über die Homepage der Stadt Zittau www.zittau.de unter Bürgerservice.

Die Ergänzungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch aufgestellt. Entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist. Der Stadtrat prüft die vorgebrachten Stellungnahmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Prüfungsergebnis.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1e der Datenschutz-Grundverordnung und des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Weitere Informationen können Sie dem Datenschutzblatt entnehmen, welches mit ausliegt.

Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3  i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB die  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

T. Zenker

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Stadtverwaltung Zittau

Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung

Referat Stadtplaung

Herr Matthey

Tel: (03583) 752-363

Mail: stadtplanung@zittau.de

Sitz: Technisches Rathaus - Zimmer 104, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau

Datenschutzerklärung

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO) 

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 

Es werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet.  

Name und Kontaktdaten für die Datenerhebung 

Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung:

Große Kreisstadt Zittau

Amt für Recht, Bauaufsicht und Stadtentwicklung

Referat Stadtplanung

Postanschrift:   Markt 1, 02763 Zittau

Telefon:            (03583) 752-363

E-Mail:              stadtplanung@zittau.de

Internet:            https://zittau.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Große Kreisstadt Zittau

Datenschutzbeauftragter

Herr Tobias Krippenstapel 

Anschrift:         Markt 1, 02763 Zittau

Telefon:           (03583) 752-141 

E-Mail:            datenschutz@zittau.de

Arten personenbezogener Daten

  • Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Telefonnummer
  • Daten, die städtebaulich & bodenrechtlich relevant sind
  • Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung 

Die Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Plan-erfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist. Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern. Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) durch den Stadtrat zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien vorgelegt. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauer-hafte Speicherung personenbezogener Daten.  Die Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.  

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten 

Die personenbezogenen Daten werden weitergegeben an: 

  • den Stadtrat / die Ortschaftsräte zur Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß §1 Abs. 7 BauGB
  • Höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
  • Gerichte zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen 
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)  

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten 

Die Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich. 

Betroffenenrechte Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

  • Das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO) 
  • Das Recht auf Berichtigung von unrichtig erfassten Daten (Art. 16 DSGVO) 
  • Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie    Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) 
  • Bei Einwilligung oder abgeschlossenem Vertrag zur Datenverarbeitung gegebenenfalls ein Recht auf  Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. 

Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Unter folgendem Kontakt können Sie sich an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten und für das Recht auf Akteneinsicht wenden:  

Sächsischer Datenschutzbeauftragter 

Anschrift:       Devrientstraße 5, 01067 Dresden 

Telefon:         (0351) 85471-101

Telefax:         (0351) 85471-109

E-Mail:           saechsdsb@slt.sachsen.de

Gegenstände

Übersicht
  • Entwurf Satzung
  • Entwurf Planzeichnung
  • Entwurf Begründung
  • Anlage zur Begründung - Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Entwurf der Änderungsverordnung LSG

Informationen

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