Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain Beschluss

Flächennutzungsplan Gemeinde Zeithain / 2. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 22.12.2016 bis 21.12.2017
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Planzeichnung

                                                                        

Bekanntmachung

Wirksamkeit der 2. Änderung des  Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain

Mit Bescheid vom 22.11.2016 (AZ.: 20503/621.316-Zei/#1  2. Änd. FNP/8700/2016) hat das Landratsamt Meißen die vom Gemeinderat Zeithain am 05.09. 2016 festgestellte  2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain in der Planfassung vom 05.09.2016, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

                                                           g e n e h m i g t .

Die Genehmigung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wirksam.

Jedermann kann die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain mit Begründung und Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung  über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits-  und Behörden-beteiligung bei der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der  Gemeindeverwaltung Zeithain, Hauptstraße 36a in 01619 Zeithain im Bürgeramt ab diesem Tag während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch           7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  15.00 Uhr

Dienstag                               7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  18.00 Uhr

Donnerstag                           7.00 Uhr - 11.00 Uhr  und  13.00 Uhr  -  16.00 Uhr

Freitag                                   7.00 Uhr - 11.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Zeithain geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Zeithain, 07.12.2016                          (Siegel)                                   Hänsel

                                                                                                          Bürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung fur den Freistaat Sachsen (§äwll§GsmO)

Nach §4 Abs. 4 Satz l SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-

und FormvorschriRen der SächsGemO zustandegekommen

sind, ein Jahr nach ihrer

Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Satzung, die Genehmigung oder die
    Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat
  4. Vor Ablaufder im § 4 Abs. 4 Satz l SächsGemO genannten Frist
    1. die Rechtsaufsichtsbehörde dem Beschluss beanstandet hat oder
    2. die Verletzung der verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach den ZiHem 3 oder 4 gelten gemacht worden, so kann auch nach

Ablaufder in § 4 Abs. 4 Satz l SächsGemO genannten Fristjedermanq diese Verletzung

geltend machen.

Zeithain, 07.12.2016                          (Siegel)                                   Hänsel

                                                                                                          Bürgermeister

Verfahrensvermerk

Die Wirksamkeit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Zeithain wurde

im amtlichen Mitteilungsblatt "Gohrisch-Heide" vom 21.12.2016, Nr. 25, 25. Jahrgang öffentlich bekannt gemacht.

Zeithain, 22.12.2016                          (Siegel)                                   Hänsel

                                                                                                          Bürgermeister

Kontaktperson

Gemeindeverwaltung Zeithain
Bürgeramt

Herr Denny Wolf
SB Bauverwaltung
Tel-Nr.: 03525 7662-83
E-Mail: denny.wolf@zeithain.de

Gegenstände

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