Bebauungsplan Stadt Wilsdruff Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 40 "Gewerbeerweiterung Bergstraße Grumbach"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 26.05.2026 bis 26.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bekanntmachung

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbeerweiterung Bergstraße Grumbach“ (Vorentwurf)

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner Sitzung am 07.05.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbeerweiterung Bergstraße Grumbach“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans der Stadt Wilsdruff, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand April 2026 in der Zeit vom

26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026

auf der Internetseite der Stadt (www.wilsdruff.de) sowie auf dem Zentralen Landesportal Bauleitplanung (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Wilsdruff, Nossener Straße 20,01723 Wilsdruff zu folgenden Zeiten:

Montag              8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag            8:00 bis 12:00 Uhr      14:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch            nach Vereinbarung

Donnerstag       8:00 bis 12:00 Uhr

Freitag              8:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 035204 / 463-311 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungs-planes abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind vorrangig elektronisch zu übermitteln, bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Wilsdruff, 21. Mai 2026

Ralf Rother

Bürgermeister    

Kontakt

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt - Frau Zohles

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) und Satzungen nach dem BauGB

1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Tel.: +49 35204 463-0

Email: post@svwilsdruff.de

2. Datenschutzbeauftragter

Die Stadtverwaltung Wilsdruff hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, gegenüber dem Sie Ihre den Datenschutz betreffenden Anliegen vorbringen können. Sie erreichen diesen unter Institut für Datenschutz und Datensicherheit

Herr Ralko Nebelung

Strehlener Straße 14

01069 Dresden

Telefon 0351 27579057

E-Mail: info@ifdds.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Wilsdruff können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Dauer der Speicherung Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

- Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

9. Bereitstellung personenbezogener Daten Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Name, Adresse) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

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