Innenbereichssatzung Stadt Wilsdruff Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Ortsteil Birkenhain"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Ortsteil Birkenhain“ beschlossen.

In der Stadtratssitzung am 19.03.2026 wurde der Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss für den Entwurf der Ergänzungssatzung „Ortsteil Birkenhain“ in der Fassung vom März 2026 gefasst.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Satzungsentwurf sowie der Begründung zur Satzung findet in der Zeit

vom 13.04.2026 bis einschließlich 15.05.2026

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Wilsdruff unter www.wilsdruff.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dem genannten Zeitraum in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, Zimmer 3.13 (2. OG), während folgender Zeiten ausgelegt:

Mo, Di, Do, Fr:           8:00 – 12:00 Uhr

Mo:                           13:00 – 15:00 Uhr

Di:                            14:00 – 18:00 Uhr

Do:                           13:00 – 16:00 Uhr

Mi:                           nach Vereinbarung.

Während der Dauer der Veröffentlichung können von jedermann Stellungnahmen elektronisch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen sowie an die E-Mail-Adresse der Stadt Wilsdruff: post@svwilsdruff.de übermittelt werden. Zusätzlich können Stellungnahmen bei Bedarf auch schriftlich an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff gerichtet sowie während der oben genannten Zeiten schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Privatpersonen ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB)

Ralf Rother

Bürgermeister

Kontakt

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt

Frau Zohles

035204 463-311

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) und Satzungen nach dem BauGB

  1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Tel.: +49 35204 463-0

Email: post@svwilsdruff.de

  1. Datenschutzbeauftragter

Die Stadtverwaltung Wilsdruff hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, gegenüber dem Sie Ihre den Datenschutz betreffenden Anliegen vorbringen können. Sie erreichen diesen unter

Institut für Datenschutz und Datensicherheit

Herr Ralko Nebelung

Strehlener Straße 14

            01069 Dresden

            Telefon 0351 27579057

            E-Mail: info@ifdds.de

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Wilsdruff können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

  1. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

  1. Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Name, Adresse) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

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