Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat den 1. Entwurf der Gehölzschutzsatzung vorberaten und beschlossen, den Bürgermeister mit der Durchführung des Verfahrens zur öffentlichen Auslegung und zur Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 20 Sächsisches Naturschutzgesetz zu beauftragen. Bedenken und Anregungen können ab dem 27.10.2025 einen Monat lang schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, vorgebracht werden.
Stadt Wilsdruff