Umfrage Stadt Wilsdruff Moderne Verwaltung

Wahlhelfer/in für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.11.2024 bis 31.01.2025
  • Teilnehmer 37 Teilnehmer
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Um die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 (voraussichtlich) ordnungsgemäß durchzuführen, braucht es viele fleißige Hände. Ohne das freiwillige Engagement aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung einer Wahl nicht möglich.

Das Ehrenamt können alle wahlberechtigten Personen ausüben, die sich aktiv am politischen Leben in ihrer Stadt beteiligen. Am Wahltag selbst sind Sie mittendrin im Geschehen und erleben Demokratie live. Sie sind für die wahlberechtigte Bevölkerung die direkten Ansprechpartner vor Ort. Bitte beachten Sie, dass Wahlhelfer nicht sein kann, wer selbst für eine Wahl kandidiert oder Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.

Wenn Sie Interesse an der Mitwirkung als Wahlhelfer/in haben, melden Sie sich hier einfach online an.

In den Videos (links im Kasten "Informationen") können Sie sich über die Tätigkeit als Wahlhelfer/in informieren.

Wenn Sie das Ausfüllen des Formulars zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen wollen, können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand hier zwischenspeichern.

Meldung als Wahlhelfer/-in

  • Pflichtangabe
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  • Datenformat: Text; minimale Länge: 5; maximale Länge: 5
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  • Datenformat: E-Mail
Eine Mitarbeit kann ich mir vorstellen als:
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Wahllokal, in welchem Sie gern tätig sein möchten:
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Sie haben Fragen zum Thema Wahlen?

Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an wahlen@svwilsdruff.de.

Pflichtangabe

Kontaktperson

Stadtverwaltung Wilsdruff

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Telefon: 035204 463-100

E-Mail: wahlen@svwilsdruff.de

Datenschutzerklärung

Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten als Wahlhelferin/Wahlhelfer

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Wilsdruff und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bürgermeister Ralf Rother

Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff

Telefon: +49 35204 463-0

E-Mail: post@svwilsdruff.de

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

IfDDS GmbH

Ralko Nebelung

Strehlener Straße 14, 01069 Dresden

Tel.: +49 351 27579057

E-Mail: wilsdruff@ifdds.eu

Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Zu den verarbeiteten Kategorien personenbezogener Daten gehören Vorname, Nachname, Namenszusätze, Kontaktdaten (Anschrift, [Mobil-]Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Angaben zum Wahlrecht, ggf. bisherige Berufungen und ausgeübte Funktion, ggf. Bankverbindung (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung).

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen, oder Ihrer Dienststelle erhoben, sofern Sie nicht bereits als Wahlhelfer registriert sind.

Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Besetzung der Wahlvorstände, für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung und zur Information unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO
  • § 3 BDSG
  • § 9 Abs. 4 BWahlG
  • § 4 EuWG i.V.m § 9 Abs. 4 BWG
  • § 8 Abs. 6 SächsWahlG
  • § 10 Abs. 6 KomWG
  • § 30a Abs. 1 VVVG

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb unserer Verwaltung erhalten nur die Personen und Stellen Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten benötigen bzw. mit der entsprechenden Erfüllung der zweckgebundenen Aufgaben betraut sind. Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl und Ermöglichung der Kommunikation untereinander, erhalten andere Wahlhelfer Ihres Wahlkreises Ihren Namen und Kontaktdaten.

Daneben bedienen wir uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten und der zweckgebundenen Aufgaben zum Teil unterschiedlicher Dienstleister.

Dies können z. B. sein:

  • Vernichtung von Akten und Datenträgern
  • IT-Dienstleister
  • Banken (für die Auszahlung der Wahlhelferentschädigung)

Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Widerspruchsrecht

Sie können der über die Wahl hinausgehenden Speicherung Ihrer Daten (für künftige Wahlen) jederzeit widersprechen.

Verarbeiten wir Ihre Daten zudem aufgrund einer Aufgabe die im öffentlichen Interesse liegt, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihren Widerspruch können Sie an oben genannte Kontaktdaten richten.

Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutzbeauftragte

Dr. Juliane Hundert

Postfach 11 01 32

01330 Dresden

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dürfen wir Ihre Daten für künftige Wahlen speichern, sofern Sie dieser Verarbeitung nicht widersprechen. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.

Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Wir können Sie nur dann als Wahlhelfer einsetzen, wenn Sie die entsprechenden personenbezogenen Daten bereitstellen.

Informationen

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