Bebauungsplan Stadt Wilsdruff Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 31 "Gewerbegebiet Hühndorfer Straße"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 22.12.2023 bis 31.01.2024
  • Stellungnahmen 8 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“

öffentliche Auslegung

Planfassung vom September 2023

Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat am 23.11.2023 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 31 „Gewerbegebiet Hühndorfer Straße“ in der Planfassung vom September 2023 gefasst.

Die öffentliche Auslegung dieser Planunterlagen einschließlich Begründung, Erläuterungen zur Grünordnung, Umweltbericht und der umweltrelevanten Stellungnahmen findet in der Zeit

vom 22.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024

in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, Bauamt, Zimmer 3.13 (2.OG), während folgender Zeiten statt:

Mo, Di, Do, Fr:     8:00 – 12:00 Uhr

Mo:                     13:00 – 15:30 Uhr

Di:                       14:00 – 18:00 Uhr

Do:                      13:00 – 16:00 Uhr

Mi:                       nach Vereinbarung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum
  • die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 26.07.2022, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt vom 31.08.2022, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 31.08.2022
  • Entwässerungskonzept Regenwasser, 09.10.2023

Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Wilsdruff unter www.wilsdruff.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.

Ralf Rother

Bürgermeister

Kontaktperson

Frau Zohles

Tel.: 035204 463-311

Fax: 035204 463-600

 

Datenschutzerklärung

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung) und Satzungen nach dem BauGB

  1. Verantwortlicher

Stadtverwaltung Wilsdruff

Bauamt

Nossener Straße 20

01723 Wilsdruff

Tel.: +49 35204 463-0

Email: post@svwilsdruff.de

  1. Datenschutzbeauftragter

Die Stadtverwaltung Wilsdruff hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, gegenüber dem Sie Ihre den Datenschutz betreffenden Anliegen vorbringen können. Sie erreichen diesen unter

Institut für Datenschutz und Datensicherheit

Herr Ralko Nebelung

Strehlener Straße 14

            01069 Dresden

            Telefon 0351 27579057

            E-Mail: info@ifdds.de

  1. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

  1. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13 und 13a, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

  1. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Wilsdruff können andere Sachgebiete notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

  1. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

  1. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
  1. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

  1. Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Name, Adresse) ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Entwässerungskonzept
  • Lageplan Entwässerungskonzept
  • Hydraulische Berechnung RRB1
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

Übersicht
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