BEKANNTMACHUNG
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB
Entwurf der Ergänzungssatzung „Oberstraße - Schmiedeweg“ in Kaufbach
Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2021 den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am 18.11.2021 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Ergänzungssatzung „Oberstraße - Schmiedeweg“ in der Fassung vom Oktober 2021 gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes sowie der Begründung zur Satzung findet in der Zeit
vom 03.01.2022 bis einschließlich 03.02.2022
in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt (Zimmer 3.13, II. OG), Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, während folgender Zeiten statt:
Mo, Di, Do, Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Mo: 13:00 – 15:30 Uhr
Di: 14:00 – 18:00 Uhr
Do: 13:00 – 16:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt, Zi. 3.13, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Wilsdruff unter www.wilsdruff.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Wilsdruff, den 13. Dezember 2021
Ralf Rother
Bürgermeister