1. Der Stadtrat der Stadt Wilsdruff hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 den Beschluss zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flurstück 103/32, Gemarkung Oberhermsdorf“ gefasst.
Planungsziel ist die Einbeziehung der Außenbereichsfläche zur Schaffung von Baurecht für Wohnbebauung.
2. Der Stadtrat von Wilsdruff hat in seiner Sitzung am 19.12.2019 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 103/32, Gemarkung Oberhermsdorf“ i. d. F. vom 13. November 2019 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB wird der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung „Flurstück 103/32, Gemarkung Oberhermsdorf“ i. d. F. vom 13. November 2019 für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar
vom 17.02.2020 bis einschließlich 20.03.2020
in der Stadtverwaltung Wilsdruff, Bauamt (Zimmer 3.13, II. OG-Neubau), Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff, während folgender Zeiten statt:
Mo, Di, Do, Fr: 8:00 – 12:00 Uhr
Mo: 13:00 – 15:30 Uhr
Di: 14:00 – 18:00 Uhr
Do: 13:00 – 16:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung.
Parallel dazu können auf der Internetseite der Stadt Wilsdruff unter www.wilsdruff.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.lsnq.de/bauleitplanung die vollständigen Planunterlagen eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift an die Stadtverwaltung Wilsdruff, Nossener Straße 20, 01723 Wilsdruff abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Ralf Rother
Bürgermeister
Stadtverwaltung Wilsdruff
Bauamt/Frau Zohles
Nossener Straße 20
01723 Wilsdruff
Telefon 035204 463-311