Bebauungsplan Verwaltungsverband Wildenstein Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 08.09.2023 bis 14.10.2023
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Planzeichnung

Bekanntmachungsanordnung zum Beschluss Nr. 36/23 vom
29.06.2023 des Gemeinderats der Gemeinde Grünhainichen

In der Sitzung am 29.06.2023 wurde durch den Gemeinderat der Gemeinde Grünhainichen der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaik Kirchstraße Grünhainichen“ vom 05.06.2023 gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Geltungsbereich des Vorhabens befindet sich nördlich der Ortschaft Grünhainichen, westlich der Kirchstraße.

Der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 05.06.2023 einschließlich der Begründung, des Umweltberichts sowie der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

                                               vom 11.09.2023 bis 13.10.2023

Montag                9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag              9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag        9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

Freitag                 8:30 – 12:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Grünhainichen, Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Grünhainichen (www.gruenhainichen.com) sowie auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de) abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift in dem oben genannten Amt während der genannten Zeiten vorgebracht werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Umweltbezogene Informationen

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Umweltverbänden liegen vor:

- Landratsamt Erzgebirgskreis, Stellungnahme vom 31.01.2023 zu den Belangen Wasser, Arten- Biotop- und Naturschutz, Eingriffsausgleich, Boden und Immissionsschutz

- Landesdirektion Sachsen, Stellungnahme vom 24.01.2023 zu den Belangen Arten-, Biotop- und Landschaftsschutz und Boden

- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungnahme vom 31.01.2023 zu den Belangen Geologie/Baugrund und Wasser

- Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Stellungnahme vom 02.02.2023 zum Belang Kulturgüter

Es sind folgende Arten umweltbezogene Informationen verfügbar:

- Umweltbezogene Informationen zu den Aus- und Wechselwirkungen auf Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Mensch

Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:

 - Umweltbericht, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 31.05.2023

 - Grünordnungsplan einschließlich Begründung, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 31.05.2023

 - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur Jana Spielhaus vom 31.05.2023

Grünhainichen, 29.08.2023

Arnold, Bürgermeister

Kontaktperson

Herr Robert Arnold
E-Mail: r.arnold@wildenstein.ws

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