Vorhaben- und Erschließungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Auhebung des V + E Plans „Glesiener Straße 2A“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 20.11.2025 bis 23.12.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Aufhebung des V + E Plans „Glesiener Straße 2A“ mit Stand der 2. einfachen Änderung, bekannt gemacht am 26.11.2004 beschlossen (Beschluss-Nr. 076/2025).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 130/4, 130/5, 130/6, 130/7, 130/8, 130/9, 130/10, 130/11, 130/12, 130/13, 130/14, 130/15, 130/16 in der Gemarkung Wiedemar – Flur 3. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst etwa 5.700 m² gemäß der beigefügten Abbildung.

Anlass für die Aufhebung sind die nahezu vollständige Bebauung des Plangebiets und die Tatsache, dass der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen nicht mehr den aktuellen Entwicklungszielen entspricht. Nach Aufhebung des Bebauungsplans wird die Bebaubarkeit der bisher noch nicht bebauten Flurstücke nach § 34 BauGB geregelt.

Die Gemeinde hat im Jahr 1996 mit dem V + E Plan Nr. 04/11/1996 „Glesiener Straße 2A“ eine vollständige Nutzung der vorgesehenen Wohngebietsflächen geplant, allerdings konnte eine Teilfläche bislang nicht erfolgreich entwickelt werden. Mit der Aufhebung des vorliegenden V + E Plans wird die Fläche einer Nutzung zugeführt, die den Anforderungen an die Fortentwicklung der Wohngebietsflächen des Ortsteils Wiedemar entspricht.

Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:

  • Aufhebung des V + E Plans „Glesiener Straße 2A“, mit Stand der 2. Änderung
  • Aufhebung einer Fläche für einen Spielplatz
  • Bebaubarkeit der bisher unbebauten Flurstücke gemäß § 34 BauGB

Mit dem Beschluss zur Beteiligung erfolgt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die benachbarten Gemeinden werden gemäß § 4 Abs 2 und § 2 Abs. 2 BauGB um die Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplans gebeten. Die Beteiligung ist ortsüblich bekannt zu machen, der Zeitraum der Beteiligung wurde durch die Verwaltung bestimmt und kann vom 20.11.2025 bis 23.12.2025 während der Öffnungszeiten der Gemeinde Wiedemar erfolgen.

Die hinterlegten Planungen können über folgende Internetseiten abgerufen werden.

Gemeinde Wiedemar - Offenlegung von Bauleitplanung

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist unter anderem elektronisch an bauamt@wiedemar.de sowie beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de abgegeben werden.

Ergänzend werden die Planunterlagen im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau zu den Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung zu jedermann Einsicht öffentlich zugänglich gemacht.

Kontakt

Weitere Sprechzeiten sowie Fragen zu den Planinhalten können zu den üblichen Dienstzeiten telefonisch unter 034207/4045-0 gestellt werden. Für Fragen steht neben der Gemeindeverwaltung auch das, mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten,Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner, Telefon: 03362 883610 zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

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