Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplans „Gewerbegebiet Airterminal-Straße / Hans-Grade- Straße“ der Gemeinde Wiedemar

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 25.02.2025 bis 28.03.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die
Aufstellung des Bebauungsplans „Elektroladepark im Gewerbegebiet Wiedemar“
beschlossen (Beschluss-Nr. 018/2024). Da es sich nicht um einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan handelt wird die vorliegende Planung künftig als Bebauungsplan
„Gewerbegebiet Airterminal-Straße / Hans-Grade-Straße“ weitergeführt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im östlichen Teil der Ortslage
Wiedemar im Gewerbepark Airterminal Nord westlich der Bundesautobahn A9 und
umfasst das Flurstück 24/74 der Flur 3 der Gemarkung Wiedemar. Die Gesamtfläche des
Plangebiets umfasst etwa 0,91 Hektar gemäß der beigefügten Abbildung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird im beschleunigten
Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1
abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB sind bei der Aufstellung
des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren entsprechend anzuwenden. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat in seiner Sitzung am 13.02.2025 den
Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Airterminal-Straße / Hans-Grade-Straße“
gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt
(Beschluss 025/2025).
Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2
und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.


Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird in der Zeit vom
25.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025


im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html und
www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Landesportal unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/startseite

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist im
Verwaltungszentrum Zwochau, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau
während der nachfolgenden Dienstzeiten


Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr


ausgelegt. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach
vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung
unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an bauamt@wiedemar.de
oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können
Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Kontaktperson

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Gemeindeverwaltung Wiedemar auch das mit
der Planung beauftragte Planungsbüro zur Verfügung.

Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten

Heinrich-Heine-Straße 13, 15537 Erkner,

Telefon (0 33 62) 8 83 61 0

Informationen

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