Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Lindenstraße - Zwochau"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 25.09.2024 bis 25.10.2024
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Planzeichnung

Die erneute Auslegung des Bebauungsplans „Lindenstraße – Zwochau“ erfolgt gemäß § 233 Absatz 1 Satz 1 BauGB in der Fassung zum Aufstellungsbeschluss vom 08.02.2024 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB aufgrund der Änderungen und Ergänzungen des Bauleitplanentwurfs.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Zwochau der Gemeinde Wiedemar. Es liegt zentral in der Ortslage Zwochau und grenzt an die Leipziger sowie an die Baltzerstraße. Die Größe des Plangebiets beträgt ca. 5.370 m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist wie folgt begrenzt:

            im Nordwesten/Westen/Südwesten: durch das Flurstück 431/4 (Leipziger Straße),

            im Norden: durch das Flurstück 426,

            im Osten: durch die Flurstücke 48/127, 37/9 und 37/8,

            im Süden: durch das Flurstück 431/3 (Baltzerstraße).

Die räumliche Lage des Plangebiets ist in der kartografischen Darstellung dick umrandet.

Der Planentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und der vorliegenden „Schallimmissionsprognose Sanierung und Nutzungsänderung einer Scheune zu Wohnhäusern Leipziger Straße 26, Zwochau“ mit Stand vom 02.08.2024 werden nach § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum

vom 25.09.2024 bis 25.10.2024

im Internet unter www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html sowie im Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar OT Zwochau, während der Öffnungszeiten ausgelegt:

Montag           von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag         von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Mittwoch         geschlossen

Donnerstag     von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13 Uhr bis 16 Uhr

Freitags           von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@wiedemar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich im Bauamt oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin im Bauamt per Telefon (034207 - 40450) oder E-Mail (bauamt@wiedemar.de).

Kontakt:

Postanschrift:

Gemeindeverwaltung Wiedemar

Hallesche Straße 38

04509 Wiedemar OT Zwochau

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Kontaktperson

DNR Daab Nordheim Reutler PartGmbB

Matti Röbke

Grimmaische Straße 21

04109 Leipzig

0341 25356481

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Freistaats Sachsen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“.

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung
  • Schallimmissionsprognose
  • Bekanntmachung

Informationen

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