Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Industrievorsorgegebiet Wiedemar und Änderung des FNP des Verwaltungsverband Wiedemar

  • Status Beendet
  • Zeitraum 21.08.2023 bis 06.10.2023
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat mit Beschluss (Nr. 24/2023) vom 22.06.2023 den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Entwürfe der Bauleitpläne werden mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen aufgrund des Umfangs der vorliegenden Unterlagen für die Dauer von 47 Tagen als angemessene längere Frist im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die in Satz 2 genannten Unterlagen öffentlich ausgelegt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar hat den Beschluss zur Billigung und Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“ und der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a am 22.06.2023 auf Grundlage des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte ebenfalls auf Grundlage des BauGB in der o.g. Fassung. Das BauGB wurde am 03.07.2023 geändert. Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt 2023 Teil I Nr. 176 am 06.07.2023 verkündet und ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Aufgrund des Redaktionsschlusstermins am 11.07.2023 konnte die Bekanntmachung nicht mehr auf die geänderte Fassung des BauGB angepasst werden. Da die Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht begonnen worden ist, wird diese nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der am 07.07.2023 in Kraft getretenen Fassung durchgeführt. Die Veröffentlichung wird hiermit bekanntgemacht.

Für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten wird durch die Gemeinde Wiedemar der Bebauungsplan „Industrievorsorgegebiet Wiedemar" aufgestellt.

Das Plangebiet umfasst zum überwiegenden Teil landwirtschaftliche Nutzflächen und wird in nördlicher Richtung durch die K 7440 und die B 183a abgegrenzt. Die Lage des Plangebietes sowie Angabe der umfassten Flurstücke kann den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Der Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Wiedemar (Rechtsnachfolgerin Gemeinde Wiedemar) wird im Parallelverfahren geändert. Der Änderungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 2.

Umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:

  • Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht; die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Darstellungen von Plänen des Wasserrechts, die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes sowie Auswirkungen aufgrund der Störfallanfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben auf die Umweltbelange
  • Gesamtentwässerungskonzept
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Wasser sowie zum sachgerechten Umgang mit Abwässern
  • Schalltechnisches Gutachten
    mit Informationen und Untersuchungen zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Gewerbe- und Verkehrslärm
  • Verkehrs- und Mobilitätskonzept
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Luft und den umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt durch Verkehrslärm
  • Grünordnungsplan
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen zu Schutzgebieten nach Naturschutzrecht, die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Tiere
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Wasser
  • Klimaökologisches Gutachten
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Klima
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
  • Gutachten zur Sichtfeldanalyse
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Landschaft und umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter
  • Baugrundgutachten
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Boden
  • Bodenfunktionsbewertung
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Boden
  • Bodenverwertungskonzept
    mit Informationen und Untersuchungen zum Umweltbelang Boden
  • Biotop- und Tierkartierungen
    mit Informationen und Untersuchungen zu den Umweltbelangen Tiere und Pflanzen

Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde Wiedemar wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:

    • Tiere, insbesondere zu den Themenblöcken Entfall von Lebensräumen von Feldhamster und Brutvögeln
    • Pflanzen und biologische Vielfalt, insbesondere zu den Themenblöcken Entfall von Biotopen sowie Vermeidung, Minderung und Ausgleich von Eingriffen
    • Fläche, insbesondere zum Themenblock Flächenversiegelung
    • Boden, insbesondere zu den Themenblöcken Entfall hochwertiger Böden und von Bodenfunktionen, Wiederverwertung von Böden
    • Wasser, insbesondere zum Themenblock Erhaltung des Grundwasserkörpers, Erhalt und Verbesserung des Wasserrückhalts sowie Hochwassergefährdung Gienickenbach
    • Luft und Klima, insbesondere zu den Themenblöcken Schadstoffemissionen und Erwärmung
    • Landschaft, insbesondere zu den Themenblöcken Veränderung durch großflächige und hohe Bebauung, Begrünung
    • Natura-2000-Gebiete, insbesondere zum Themenblock Vermeidung von Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“
    • Mensch und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, insbesondere zum Themenblock Schutz gegenüber Gewerbe- und Verkehrslärm
    • Kulturgüter und sonstige Sachgüter, insbesondere zum Themenblock Bodendenkmalschutz der archäologischen Kulturdenkmale und Umgebungsschutz von Baudenkmälern
    • sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern,
    • Auswirkungen aufgrund der Störfallanfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben auf die Umweltbelange, insbesondere zum Themenblock Ansiedlung von Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung seitens

  • Landratsamt Landkreis Nordsachsen
  • Landesdirektion Sachsen
  • Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
  • Landesamt für Denkmalpflege
  • Landesamt für Archäologie
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Verband für biologische Flugsicherheit (DAVVL)
  • Sächsisches Oberbergamt
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.
  • NABU Landesverband Sachsen e.V.
  • BUND Landesverband Sachsen e.V., Ortsgruppe Delitzscher Land
  • der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht werden im Internet vom 21.08.2023 bis einschließlich 06.10.2023 veröffentlicht.

Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sind während der Veröffentlichungsfrist über die Internetseiten

https://www.wiedemar.de/seite/530736/offenlegung-von-bauleitplanung.html

sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/beteiligung/themen

abrufbar.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@wiedemar.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Wiedemar. Außerdem ist die Abgabe der Stellungnahme z.B. durch Fax oder in sonstiger Weise möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich liegen der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung während der Veröffentlichungsfrist vom

21.08.2023 bis einschließlich 06.10.2023

aus. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt während der Dienstzeiten

Bauamt:

Montag            08:00 - 12:00

Dienstag          08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag     08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             geschlossen

Hauptamt:

Montag            08:00 - 12:00

Dienstag          08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch          geschlossen

Donnerstag     08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:00 Uhr

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar (Versammlungsraum - Raum 5) sowie im Hauptamt der Gemeinde Wiedemar, Kyhnaer Hauptstraße 29, 04509 Wiedemar OT Kyhna (Versammlungsraum). Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung möglich. In Ergänzung der bisher auf der Planzeichnung (textliche Festsetzung 1.1), der Begründung (S. 109) sowie der Schallimmissionsprognose (S. 33) zum Bebauungsplan befindlichen Hinweise zur Beziehbarkeit der DIN-Norm 45691 kann diese auch an den benannten Auslegungsorten der Gemeinde eingesehen werden. Zusätzlich ist die Norm über die Beuth Verlag GmbH (Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin) beziehbar oder in den DIN-Normen-Auslegestellen (Adressen unter https://www.beuth.de/de/normen-services/auslegestellen#/) einsehbar. In Ergänzung der bisher auf der Planzeichnung (textliche Festsetzung 1.1) sowie der Begründung (S. 105) des Bebauungsplans befindlichen Hinweise zur Einsicht des Abstandserlasses 2007 des Landes Nordrhein-Westfalen im Bauamt der Gemeinde Wiedemar kann diese auch in der Hauptverwaltung der Gemeinde eingesehen werden. Zusätzlich ist der Abstandserlass im Internet veröffentlicht.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist für die Änderung des Flächennutzungsplans nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das mit der Planung beauftragte Büro ICL Ingenieur Consult GmbH, Herr Spatz, telefonisch unter 0341 / 41541510 zur Verfügung.

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung, welche mit veröffentlicht wird.

 

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bauleitplänen

1. Verantwortliche

Gemeinde Wiedemar

Kyhnaer Hauptstraße 29

04509 Wiedemar

E-Mail: hauptamt@wiedemar.de

Vertreten durch

Gemeinde Wiedemar

Der Bürgermeister

Kyhnaer Hauptstraße 29

04509 Wiedemar

E-Mail: hauptamt@wiedemar.de

2. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) und e) DSGVO in Verbindung mit § 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) sowie in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen, verarbeitet.

4. Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten können folgenden Empfängern übermittelt werden:

  • Verwaltungsfachämter der Gemeinde Wiedemar,
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln,
  • Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne,
  • Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind.

 

5. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht.

6. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

7. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO),
  • Recht auf Widerruf der Einwilligung

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

Devrientstraße 5, 01067 Dresden

(Hausanschrift)

Postfach 11 01 32, 01330 Dresden

(Postanschrift)

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de

Webseite: www.datenschutz.sachsen.de

9. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

10. Automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

 

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