Bebauungsplan Gemeinde Wiedemar Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Industrievorsorgegebiet Wiedemar und Änderung des FNP des Verwaltungsverband Wiedemar

  • Status Beendet
  • Zeitraum 27.06.2022 bis 29.07.2022
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Planzeichnung

Nach der Billigung des Vorentwurfs des Bebauungsplans und des Vorentwurfs der Änderung des Flächennutzungsplans durch den Gemeinderat am 09.06.2022 finden nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten wird durch die Gemeinde Wiedemar der Bebauungsplan „Industrievorsorgebiet Wiedemar“ aufgestellt. Das Plangebiet umfasst zum überwiegenden Teil landwirtschaftliche Nutzflächen und wird in nördlicher Richtung durch die K 7440 und die B 183a abgegrenzt. Die Lage des Plangebietes sowie Angabe der umfassten Flurstücke kann den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Der Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Wiedemar (Rechtsnachfolger Gemeinde Wiedemar) wird im Parallelverfahren geändert. Der Änderungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans gemäß Anlage 2.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht  liegen nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

27.06.2022 bis einschließlich 29.07.2022

aus. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt während der Dienstzeiten

Montag            08:00 - 12:00und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag          08:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch         08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag     08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             08:00 - 12:00 Uhr

im Bauamt der Gemeindeverwaltung Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar, Versammlungsraum – Raum 5. Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Auslegung nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer (034207) 49390 oder per E-Mail an bauamt.wiedemar@wiedemar.de möglich.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans sind während der Beteiligungsfrist über die Internetseiten

https://www.wiedemar.de/

sowie im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/wiedemar/beteiligung/themen

abrufbar.

Informationsveranstaltung

Am Dienstag, dem 05.07.2022, 18.00Uhr findet dazu eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Turnhalle Zschernitz in 04509 Wiedemar OT Zschernitz, Zum Sportplatz 10 statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen und haben Gelegenheit, sich zu informieren und zu äußern.

Für Rückfragen steht das mit der Planung beauftragte Büro ICL Ingenieur Consult GmbH, Herr Toussaint telefonisch unter 0341/ 4154155 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden im Bauamt der Gemeinde Wiedemar abgegeben werden abgegeben werden. Dies ist z.B. elektronisch per E-Mail an bauamt.wiedemar@wiedemar.de oder über das Beteiligungsportal, durch Fax oder in sonstiger Weise, möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktperson

Für Rückfragen steht das mit der Planung beauftragte Büro ICL Ingenieur Consult GmbH, Herr Toussaint telefonisch unter 0341/ 4154155 zur Verfügung.

Wir bitten Sie ihre Anregungen oder Stellungnahmen vorzugsweise an per E-Mail  an die Adresse

bpw@teamproject.de

zu übersenden.

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Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Vorentwurf IVG Wiedemar Bebauaungsplan
  • Vorentwurf IVG Wiedemar FNP Änderung

Informationen

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