Flächennutzungsplan Stadt Weißwasser Frühzeitige Beteiligung

4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L.

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 05.11.2026 bis 08.12.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L. im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs vom 15.10.2026 im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. fasste mit Beschluss-Nr. WSW-BV-4282/26 am 26.08.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L. mit den Mitgliedsgemeinden Weißwasser (Běla Woda) und Weißkeißel (Wuskidź), im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“.

Planungsziel ist die Ausweisung des Änderungsbereiches als gewerbliche Baufläche, um den Anforderungen an das Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ Rechnung zu tragen.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans, Planstand 15.10.2026, bestehend aus Planzeichnung und Begründung des Weiteren in der Zeit vom

05.11.2026 bis einschließlich 07.12.2026

während der Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr; zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00 Uhr; Do. 14:00 bis 18:00 Uhr) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus. 

Zusätzlich stehen die vollständigen Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt Weißwasser (https://www.weisswasser.de)  zur Verfügung.

Kontakt

Stadtverwaltung Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.
Referat Bau und Stadtplanung
Marktplatz
02943 Weißwasser
Herr Schmidt
Tel.: +49 (0)3576 265-410

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des Vorentwurfs der 4. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L. (Stand 15.10.2026) für folgende Pläne:

  • Planzeichnung
  • Begründung

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

 Es werden Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung sowie der Aufstellung von Satzungen gemäß § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) verarbeitet. 

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Fachbereich/-abteilung:      Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Referat Bau und Stadtplanung
Sachgebiet Stadtplanung und Liegenschaften

Anschrift:                               Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L.       

E-Mail-Adresse:                   stadtplanung@weisswasser.de

Telefonnummer:                   03576 265-410

  1. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten 

Der/die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter: 

Fachbereich/-abteilung:      Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Datenschutzbeauftragter

Anschrift:                               Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L.

E-Mail-Adresse:                   datenschutz@weisswasser.de

Telefonnummer:                   03576 265-403   

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat, Stadtrat oder die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune, ihrer Ausschüsse und Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung macht die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten erforderlich.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Firma/Unternehmen:             Planungsbüro Schubert

Ansprechpartnerin:                Sabine Schreiber
Anschrift:                                 Rumpeltstraße 1
E-Mail-Adresse:                     s.schreiber@gicon.de
Telefonnummer:                     03528 4196-14
Internet-Adresse:                   www.pb-schubert.de 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7.      Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8.      Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren: 

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Kontor am Landtag

Devrientstraße 1

01067 Dresden

Telefon: 0351/493-5401

Telefax: 0351/493-5490

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Web: https://www.saechsdsb.de

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