Bebauungsplan Stadt Weißwasser Erneute Beteiligung

Entwurf Bebauungsplan "Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.08.2026 bis 23.09.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Die Gemeinde Weißkeißel hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost“ gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB im Parallelverfahren anzupassen.

Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 27.01.2026 bis einschließlich 28.02.2026 durchgeführt. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und bei der weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen berücksichtigt.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und der weiteren Ausarbeitung der Planunterlagen hat der Gemeinderat der Gemeinde Weißkeißel in seiner Sitzung am 16.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost“ sowie den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Energiepark Weißkeißel GmbH & Co. KG verfolgt das Ziel, eine nachhaltigere Energieversorgung für die Gemeinde Weißkeißel sicherzustellen. Hierzu ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kombination mit einem Energiespeichersystem zur regenerativen Stromerzeugung im Osten von Weißkeißel vorgesehen.

Das Vorhaben ist auf einer etwa 40 ha großen, überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung Weißkeißel, Fluren 1, 3 und 4, geplant. Die betroffenen Flurstücke befinden sich außerhalb des Siedlungsbereichs. Eine naturschutzrechtliche Vorprüfung liegt vor und wird als Artenschutzfachbeitrag sowie als Umweltbericht dem Verfahren beigefügt.

Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. und die Gemeinde Weißkeißel verfügen über einen gemeinsamen Flächennutzungsplan. Die Anpassung des Plangebietes erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der Veröffentlichung im Internet sowie der zusätzlichen öffentlichen Auslegung Gelegenheit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht als Teil der Begründung, jeweils mit Datum vom 10.07.2026, sowie die weiteren unten aufgeführten Unterlagen werden in der Zeit vom

20.08.2026 bis einschließlich 22.09.2026

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.

Die vollständigen Unterlagen können während des Beteiligungszeitraums auf folgenden Internetseiten eingesehen werden:

  • Zentrales Landesportal Sachsen:
    https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/weisswasser/beteiligung/themen

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während des vorgenannten Zeitraums öffentlich aus und können während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L., Rathaus, Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39, eingesehen werden.

Die Unterlagen können außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel, donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingesehen werden.

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen liegen vor und werden veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt

Bebauungsplan „Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost“

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplans, Stand 10.07.2026
  • Begründung des Bebauungsplans, Stand 10.07.2026
  • Umweltbericht – als Teil der Begründung des Bebauungsplans, Stand 10.07.2026
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ORCHIS Umweltplanung GmbH
  • Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan
  • „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“

3. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L. mit den Mitgliedsgemeinden Weißwasser (Bela Woda) und Weißkeißel (Wuskidz), im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Sondergebiet Erneuerbare Energie Weißkeißel Ost", im Parallelverfahren

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, Stand 10.07.2026
  • Begründung des Flächennutzungsplanes, Stand 10.07.2026
  • Umweltbericht – als Teil der Begründung des Flächennutzungsplanes, Stand 10.07.2026
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ORCHIS Umweltplanung GmbH
  • Abwägung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan
  • „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“

Verfügbare umweltbezogene Informationen

Es liegen umweltbezogene Informationen insbesondere in Form der Umweltberichte, des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages sowie der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägung vor.

Alle eingegangenen Stellungnahmen sowie deren Berücksichtigung in den Planentwürfen sind in den Abwägungsunterlagen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplans dokumentiert.

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen betreffen insbesondere folgende Schutzgüter und Themenbereiche:

  • Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit
  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Fläche und Boden
  • Wasser
  • Klima und Luft
  • Landschaft und Landschaftsbild
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
  • besonderer Artenschutz
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Umweltauswirkungen

Der Umweltbericht enthält insbesondere Angaben zur Bestandssituation, zur Bewertung des Umweltzustandes, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung, zu den voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen.

Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag enthält insbesondere Aussagen zu den artenschutzrechtlich relevanten Tier- und Pflanzenarten, zur Prüfung möglicher Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG sowie zu erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden an:

sm-de-bauleitplanung-beteiligung@sweco-gmbh.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:

Sweco GmbH
Karl-Wiechert-Allee 1 B
30625 Hannover

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Da die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erfolgt, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Kontakt

Branko Schmidt
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.
Stadtverwaltung
Referat Bau und Stadtplanung

Datenschutzerklärung

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

Weitere Informationen sind dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“ zu entnehmen, welches mit den Planunterlagen veröffentlicht und öffentlich ausgelegt wird.

Mit freundlichen Grüßen

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