Innenbereichssatzung Stadt Weißwasser Erneute Beteiligung

Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 04.02.2026 bis 12.03.2026
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Planzeichnung

Wiederholung der öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“ in der Fassung vom 03.09.2025 gemäß §3 Abs. 2 BauGB.

Der Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses – Beschluss-Nr.: WK/1/25 – der Ergänzungssatzung sowie den Entwurf und die Auslage der Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Ziel einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung im Bereich erschlossener Flurstücke mittels Baulandausweisung in Anlehnung an die vorhandene Siedlungsstruktur wurde durch den Gemeinderat von Weißkeißel am 25.09.2025 gefasst.

Die Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 03.09.2025 wurden beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Begründung in der Fassung vom 03.09.2025 wurde gebilligt.

Bei der Aufstellung der Satzung werden die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB entsprechend angewendet. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, abgesehen.

Der Auslegungszeitraum zur Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Beschluss (Beschluss WK/21/25) vom 25.09.2025 für den Zeitraum vom 24.10.2025 bis zum 28.11.2025 beschlossen.

Aufgrund des Versäumnisses der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel“ entsprechend der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Weißkeißel, wird die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.

Entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB liegt die Ergänzungssatzung „Lindenweg Weißkeißel“ in der Fassung vom 03.09.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Begründung zur wiederholten Auslage in der Zeit vom

05.02.2026 bis zum 11.03.2026

zu den Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00; und zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00; Do. 14:00 bis 18:00) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus. Die Unterlagen liegen außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2 in 02957 Weißkeißel donnerstags von 14:00 bis 17:00 zur Einsicht vor.

Zusätzlich stehen die vollständigen Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Weißwasser (https://www.weisswasser.de), der Gemeinde Weißkeißel (https://weisskeissel-online.de) sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/) zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise zu den Darstellungen bzw. textlichen Festsetzungen schriftlich oder per E-Mail an schlesier@richterundkaup.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Weißkeißel abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Da das Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Kontakt

Marco Schlesier
Richter + Kaup
Ingenieure I Planer I Landschaftsarchitekten Berliner Straße 21
02826 Görlitz
Germany
Tel. +49 3581 421 92-0
Fax +49 3581 421 92-11
Durchwahl ++49 3581 421 92-21
E-Mail: schlesier@richterundkaup.de

Branko Schmidt
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Große Kreisstadt Weißwasser/O.L.
Stadtverwaltung
Referat Bau und Stadtplanung
Marktplatz
02943 Weißwasser / O.L.
Tel.: +49 (0)3576 265-410
Fax: +49 (0)3576 265-402
E-Mail: branko.schmidt@weisswasser.de

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Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

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