Flächennutzungsplan Stadt Weißwasser Öffentliche Auslegung

2. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebaungsplans "Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 26.01.2026 bis 01.03.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ der Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB

  • Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Weißkeißel hat am 25.04.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan nach § 8 Abs. 3 S.1 BauGB im Parallelverfahren anzupassen.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 08.05.2024 durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Nr. 10.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte durch Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan und zum Flächennutzungsplan vom 15.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. und der Gemeinde Weißkeißel Nr. 10 am 07.04.2025. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 23.05.2025 bis einschließlich 23.06.2025 statt.

Nach Sichtung der eingegangenen Äußerungen und Änderung/Anpassung des jeweiligen Planentwurfes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.12.2025 beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Flächennutzungsplanentwurfes (einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründungen, Umweltberichten und aller vorliegenden Gutachten und Informationen sowie der Abwägungstabellen mit den in der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen) im Zeitraum vom

27.01.2026 bis einschließlich 28.02.2026

Gelegenheit gegeben, sich über der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Ziel und Zweck der Planung

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 52) geändert wurde, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH im Zuge der Energiewende in der Gemeinde Weißkeißel, Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L., Landkreis Görlitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten.

Der Standort für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage liegt etwa 150 m westlich einer gewerblichen Fläche in Weißkeißel sowie ca. 320 m westlich der Siedlungsfläche Weißkeißels entfernt. Die nächstgelegene Anliegerstraße ist die Straße „Eichendamm“, die ca. 120 m östlich des geplanten Sondergebiets verläuft, und im Norden in die Straße „Am Walde“ übergeht, welche im Westen wiederum in die Staatsstraße S 126 mündet. Das Plangebiet ist in allen Himmelrichtungen von Wirtschaftswegen umgeben, wovon lediglich der Weg im Süden befestigt ist. Entlang dieses Wirtschaftsweges verläuft südlich der Teichgraben.

Abbildung 1: Räumlicher Zusammenhang des Plangebiets; © Geodaten Sachsen, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0, www.sachsen.de; Plangebiet markiert durch Enviro-Plan GmbH 2025

Die Fläche, welche für die Umsetzung der PV-Freiflächenanlage geplant ist, weist eine Größe von etwa 34,3 ha (Geltungsbereich) auf. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Weißkeißel Flur 13 und umfasst die Flurstück Nrn. 48, 49, 50, 52, 53, 54, 58, 59, 64, 65, 67/1, 68, 69, 75, 76, 77, 78, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88 und 93 (Wirtschaftsweg) vollständig sowie die Flurstück Nrn. 47 (Wirtschaftsweg), 51 und 79 teilweise.

Angrenzend an das Plangebiet befinden sich folgende Flurstücke (jeweils innerhalb der Gemarkung Weißkeißel Flur 13, sofern nichts anderes genannt):

  • Norden: Flurstück Nr. 47 (Wirtschaftsweg), 51 (Wirtschaftsweg), 55, 57, 60, 61, 62, 63 und 70.
  • Osten: Flurstück Nrn. 70, 74, 79 und 89 sowie in der Gemarkung Weißkeißel Flur 12 die Flurstück Nr. 130/1.
  • Süden: Flurstück Nr. 47 (Wirtschaftsweg) sowie in der Gemarkung Weißkeißel Flur 11 die Flurstück Nrn. 24 (Wirtschaftsweg), 29/1, 30, 31, 33, 34 und 39.
  • Westen: Flurstück Nrn. 40, 41, 42, 43 und 45/1.

Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist rot umrandet.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“, Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel (ohne Maßstab):

Abbildung 2: Geltungsbereich des Bebauungsplans " Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel"

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Zur förmlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes, Planfassung vom 30.10.2025, bestehend aus einer Übersichtskarte, Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen, Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen (Fassung vom 30.10.2025), sowie die Änderungsunterlagen zum Flächennutzungsplan (Planstand 30.10.2025) mit Begründung, Umweltbericht und Abwägung der Anregungen und Stellungnahmen in der Zeit vom 27.01.2026 bis zum 28.02.2026 zu den Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00; und zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00; Do. 14:00 bis 18:00) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus. Die Unterlagen liegen außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2 in 02957 Weißkeißel donnerstags von 14:00 bis 17:00 zur Einsicht vor.

Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden. Auf den Internetseiten der Stadt Weißwasser unter https://www.weisswasser.de/aktuelles/ und der Gemeinde Weißkeißel unter https://weisskeissel-online.de ist das Zentrale Landesportal Sachsen verlinkt.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit vom beauftragten Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) beteiligt.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

Bebauungsplan

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Bebauungsplans
  • Textteil des Bebauungsplans
  • Begründung des Bebauungsplans
  • Umweltbericht – als Teil der Begründung des Bebauungsplans
  • Artenschutzfachbeitrag für das B-Planverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ (G.U.B. Ingenieur AG, Oktober 2025)
  • Fachbeitrag Natur und Landschaftspflege für das B-Planverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ (G.U.B. Ingenieur AG, Oktober 2025)
  • Arterfassung Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Weißkeißel, Landkreis Görlitz, Sachsen – Ergebnisbericht (Drangusch, Januar 2025)
  • Abwägung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan
  • „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“

Flächennutzungsplan

  • Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB
  • Planzeichnung des Flächennutzungsplans
  • Begründung des Flächennutzungsplans
  • Umweltbericht – als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans
  • Artenschutzfachbeitrag für das B-Planverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ (G.U.B. Ingenieur AG, Oktober 2025)
  • Fachbeitrag Natur und Landschaftspflege für das B-Planverfahren „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ (G.U.B. Ingenieur AG, Oktober 2025)
  • Arterfassung Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Weißkeißel, Landkreis Görlitz, Sachsen – Ergebnisbericht (Drangusch, Januar 2025)
  • Abwägung der Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan
  • „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Bestandssituation
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
  • Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
  • Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
  • Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
  • Darlegung geprüfter Alternativen
  • Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen

Alle eingegangenen Stellungnahmen, und wie diese in den Entwürfen berücksichtigt wurden, sind in den Abwägungen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes aufgeführt. Zu den genannten umweltbezogenen Schutzgütern sind u.a. die folgenden Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangen:

Schutzgut Mensch

  • NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg, 23.04.2025 (zu stillgelegte Hochdruckleitung)
  • Lausitz Energie Bergbau AG, 27.05.2025 (zu Pegel)

Schutzgut Boden/Wasser

  • Sächsisches Oberbergamt, 22.04.2025 (zu Bergbauberechtigung, Grundwasserbeeinflussung)
  • Landratsamt Görlitz – Umweltamt, 21.05.2025 (zu Belangen des Wassers, zu Belangen des Abfalls, der Altlasten und des Bodenschutzes)

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung

  • Staatsbetrieb Sachsenforst, 29.04.2025 (zu angrenzende Waldflächen)
  • Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement – Zentrales Flächenmanagement Sachsen – Außenstelle Bautzen, 15.05.2025 (zu Folgenutzung)
  • Landratsamt Görlitz – Kreisforstamt, 14.05.2025 (zu angrenzende Waldflächen, Migrationskorridor)
  • Landratsamt Görlitz – Umweltamt, 21.05.2025 (zu Belangen des Naturschutzes)

Schutzgut Klima/Luft

  • Landratsamt Görlitz – Umweltamt, 21.05.2025 (zu Belangen des Immissionsschutzes)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Landesamt für Archäologie Sachsen, 08.05.2025 (zu archäologische Kulturdenkmale)
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, 15.05.2025 (zu Belangen des Denkmalschutzes)
  • Landratsamt Görlitz – Untere Denkmalschutzbehörde, 12.05.2025 (zu archäologische Kulturdenkmale)

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Andre Schneider

M. Sc. Umweltplanung und Recht

Ressort Stadtplanung

Odernheim am Glan, 25.11.2025

Kontakt

Branko Schmidt

Sachbearbeiter Bauleitplanung

branko.schmidt@weisswasser.de

+49 (0)3576 265-410

Bzw.

Sachgebiet Stadtplanung/Liegenschaften

stadtplanung@weisswasser.de

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