Bebauungsplan Stadt Weißwasser Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan "Gelsdorfhütte" Große Kreisstadt Weißwasser / O.L. - Offenlegung des Entwurfs vom 06.08.2025

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 02.11.2025 bis 06.12.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L.

Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“

Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. hat in öffentlicher Sitzung am 24.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ i.d.F. vom 06.08.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ i.d.F. vom 06.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung offengelegt:

  • Deckblatt Entwurf in der Fassung vom 06. August 2025
  • Planzeichnung Teil A - Rechtsplan M 1:500
  • Textliche Festsetzungen Teil B
  • Begründung zum Bebauungsplan Teil C-1
  • Umweltbericht zum Bebauungsplan Teil C-2
     

und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Weißwasser wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

Vom 03. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025 können Stellungnahmen auf diesem Portal abgegeben werden.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ im Rathaus der Stadt Weißwasser, Marktplatz, Zimmer Nr. 1.39, während folgender Dienstzeiten:

 Mo 9.00 – 12.00 Uhr
 Di 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr
 Do 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
 Fr 9.00 – 12.00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ bei der Stadt Weißwasser abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an stadtplanung@weisswasser.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Weißwasser, Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L. vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gutachten zum Bebauungsplan:

  • Reinfeld + Schön Geotechnisches Büro und Labor, 24.02.2025: Baugrundgutachten  
  • Cdf Schallschutz, 07.07.2025: Emissionskontingentierung zum Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“ Weißwasser

Dem bereits oben aufgeführten Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans Teil C-2 können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Zudem liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB zu folgenden Themen vor:

  • Landratsamt Görlitz, Stellungnahme vom 01.08.2024
  • Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, Stellungnahme vom 09.07.2024
  • Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 21.06.2024
  • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellungahme vom 08.07.2024
  • Sächsisches Oberbergamt, Stellungnahme vom 13.06.2024
  • Lausitzer Energie Bergbau AG, Stellungnahme vom 14.08.2024
  • Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Stellungnahme vom 12.07.2024
  • Förderverein Glasmuseum Weißwasser, Stellungnahme vom 11.07.2024
  • Privatperson, 10.07.2024
  • Privatperson, 11.07.2024

Kontakt

Herr Schmidt
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Tel.: +49 (0)3576 265-452
Fax: +49 (0)3576 265-402
E-Mail: branko.schmidt@weisswasser.de

Frau Graetz
SGL Stadtplanung/Liegenschaften
E-Mail:  franziska.graetz@weisswasser.de

Datenschutzerklärung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:"Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmender Öffentlichkeitsarbeit nach BauGB (Art. 13 DSGVO)", welches mit ausliegt.                               

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