Öffentliche Bekanntmachung
über die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4, Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 24.02.2025 und der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.02.2025 im Parallelverfahren gemäß §8 Abs.3 BauGB
Die Gemeinde Weißkeißel fasste in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“. Gleichzeitig wurde beschlossen den Flächennutzungsplan nach § 8, Abs. 3, S.1 BauGB im Parallelverfahren anzupassen.
Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Ziel und Zweck der Planung
Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH in der Gemeinde Weißkeißel, Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L., Landkreis Görlitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Dafür ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 44,1 ha erforderlich. Vorhabenträger ist die EnBW Solar GmbH.
Das Plangebiet befindet sich vollständig in der Gemarkung Weißkeißel, Flur 13.
Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. und die Gemeinde Weißkeißel verfügen über einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (Datum der Bekanntmachung:16.06.2006). Die Anpassung des Plangebietes soll im Parallelverfahren erfolgen.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, Planfassung vom 24.02.2025, bestehend aus einer Übersichtskarte, Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen (Fassung vom 27.02.2025) sowie die Änderungsunterlagen zum Flächennutzungsplan (Planstand 24.02.2025) mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom
23.05.2025 bis 23.06.2025
zu den Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00; und zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00; Do. 14:00 bis 18:00) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus. Die Unterlagen liegen außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2 in 02957 Weißkeißel donnerstags von 14:00 bis 17:00 zur Einsicht vor.
Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden. Auf den Internetseiten der Stadt Weißwasser unter https://www.weisswasser.de (unter Stadt & Geschichte > Stadtentwicklung/Projekte) und der Gemeinde Weißkeißel unter https://weisskeissel-online.de ist das Zentrale Landesportal Sachsen verlinkt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich an das Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan oder zur Niederschrift bzw. per E-Mail (andre.schneider@enviro-plan.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Frau Graetz
SGL Stadtplanung/Liegenschaften
Tel.: 03576 265411