Vorhaben- und Erschließungsplan Stadt Weißwasser Frühzeitige Beteiligung

Vorentwurf vom 24.02.2025 Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 15.04.2025 bis 20.05.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zum Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4, Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfs vom 24.02.2025 und der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 24.02.2025 im Parallelverfahren gemäß §8 Abs.3 BauGB Die Gemeinde Weißkeißel fasste in ihrer Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „PhotovoltaikFreiflächenanlage Weißkeißel“. Gleichzeitig wurde beschlossen den Flächennutzungsplan nach § 8, Abs. 3, S.1 BauGB im Parallelverfahren anzupassen. Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird das reguläre Verfahren nach § 2 BauGB mit frühzeitiger und förmlicher Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden angewendet. Im Rahmen des Verfahrens wird gemäß § 2 Absatz 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Ziel und Zweck der Planung Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 (EEG), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert wurde, und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH in der Gemeinde Weißkeißel, Verwaltungsgemeinschaft Weißwasser/O.L., Landkreis Görlitz eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Dafür ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Fläche von ca. 44,1 ha erforderlich. Vorhabenträger ist die EnBW Solar GmbH. Das Plangebiet befindet sich vollständig in der Gemarkung Weißkeißel, Flur 13. Die Große Kreisstadt Weißwasser/O.L. und die Gemeinde Weißkeißel verfügen über einen gemeinsamen Flächennutzungsplan (Datum der Bekanntmachung:16.06.2006). Die Anpassung des Plangebietes soll im Parallelverfahren erfolgen. Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Ziel und Zweck der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes, Planfassung vom 24.02.2025, bestehend aus einer Übersichtskarte, Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen (Fassung vom 27.02.2025) sowie die Änderungsunterlagen zum Flächennutzungsplan (Planstand 24.02.2025) mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom 15.04.2025 bis 16.05.2025 zu den Dienstzeiten (Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00; und zusätzlich Di. 14:00 bis 16:00; Do. 14:00 bis 18:00) in den Diensträumen des Sachgebietes Stadtplanung/Liegenschaften der Stadtverwaltung Weißwasser, Rathaus, Marktplatz in 02943 Weißwasser/O.L., Zimmer Nr. 1.39 aus. Die Unterlagen liegen außerdem in der Gemeindeverwaltung Weißkeißel, Straße der Jugend 2 in 02957 Weißkeißel donnerstags von 14:00 bis 17:00 zur Einsicht vor. Zusätzlich können die vollständigen Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Weißwasser unter https://www.weisswasser.de (unter Stadt & Geschichte > Stadtentwicklung/Projekte) und der Gemeinde Weißkeißel unter https://weisskeissel-online.de sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden. Hinweis: Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates Weißkeißel am 24. April 2025 findet eine Vorstellung des Vorhabens und des vorliegenden Planungsstandes durch den Vorhabenträger statt. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich an das Planungsbüro Enviro-Plan GmbH, Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan oder zur Niederschrift bzw. per E-Mail (andre.schneider@enviro-plan.de) vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Weißkeißel - 5 - Nr. 10/2025 Übersichtskarte Weißkeißel - 6 - Nr. 10/2025 Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Weißkeißel“, Gemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel (ohne Maßstab)

Weißkeißel, den 07.04.2025 Andreas Lysk Bürgermeister

Kontakt

Frau Graetz

SGL Stadtplanung/Liegenschaften

Tel.: 03576 265411

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.

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Anschrift:                               Gemeinde Weißkeißel, Straße der Jugend 2, 02957 Weißkeißel
E-Mail-Adresse:                   gemeinde@weisskeissel.de
Telefonnummer:                   035762 466-24

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Fachbereich/-abteilung:      Stadtverwaltung Weißwasser/O.L.
Datenschutzbeauftragter

Anschrift:                               Marktplatz, 02943 Weißwasser/O.L.

E-Mail-Adresse:                   datenschutz@weisswasser.de

Telefonnummer:                   03576 265-403

  1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

4a) Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Kommune, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Untersuchungen der Kommunalverwaltung oder im Auftrag der Kommunalverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit (Bürger, Unternehmen, etc.), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen und durch zusätzliche informelle Beteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit und Förderung der Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern.

Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Rechtsprechung durch den Gemeinderat, Stadtrat oder die Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den kommunalpolitischen Gremien (siehe Punkt 5) nach den Vorgaben der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung sowie der entsprechenden Hauptsatzung und Geschäftsordnungen der Kommune, ihrer Ausschüsse und Ortschaftsräte vorgelegt. Die in den Stellungnahmen der Öffentlichkeit enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Ausreichung und Veröffentlichung von Beschlussunterlagen pseudonymisiert und mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung macht die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten erforderlich.

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 5 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes (SächsDSDG) verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung/Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte im Rahmen der Bauleitplanung
  • Die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel,
  • Das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Firma/Unternehmen:             Enviro-Plan GmbH

Ansprechpartner:                   Andre Schneider
Anschrift:                                 Hauptstraße 34, 55571 Odernheim am Glan
E-Mail-Adresse:                     andre.schneider@enviro-plan.de
Telefonnummer:                     06755 2008 301
Internet-Adresse:                   www.enviro-plan.de 

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Kommune so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrollklage) kann z.B. im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens die Bauleitplanung oder eine sonstige Satzung einer inzidenten Prüfung unterzogen werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist deshalb erforderlich.

7.      Betroffenenrechte

Nach DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  2. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  3. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  4. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

8.      Beschwerderecht 

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren: 

Sächsischer Datenschutzbeauftragter

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01067 Dresden

Telefon: 0351/493-5401

Telefax: 0351/493-5490

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

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