Bebauungsplan Stadt Weißwasser Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“

  • Status Beendet
  • Zeitraum 07.06.2024 bis 12.07.2024
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Planzeichnung

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Gelsdorfhütte“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB, Vorentwurf vom 04.04.2024

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Weißwasser/O.L. fasste mit Beschluss-Nr. RAT/3-28/22 am 30.03.2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gelsdorfhütte“ in Weißwasser/O.L. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Weißwasser Flur 4, Flurstücke 200/1, 200/2, 201/2, 201/3, 201/9, 201/13, 201/14, 202/2, 203/2, 205/6, 205/8, 205/11 und 208.

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der Fläche der einstigen Gelsdorfhütte zukünftig ein Gewerbegebiet entwickeln zu können, von dem keine wesentlichen Störungen ausgehen (eingeschränktes Gewerbe). Dabei werden u. a. die Voraussetzungen zur Ansiedlung des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) geschaffen. Das BAFA betreibt in Weißwasser eine Außenstelle, die sich zurzeit auf verschiedene Bürostandorte in der Stadt verteilt. Diese sollen auf dem hier betreffenden Areal zu einem Standort zusammengeführt werden.

Zum Zweck der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung findet gemäß §3 (1) BauGB auf dem Stand des Vorentwurfs des Bebauungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A in zwei Varianten), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung zum Vorentwurf (Teil C-1) am:

12.06.2024, 17 – 19 Uhr

in der Stadtwerkstube, Muskauer Straße 76, 02943 Weißwasser/O.L.

ein öffentlicher Erörterungstermin statt.

Im Zuge des Termins besteht für die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung. Die Äußerungen werden entsprechend protokolliert und im Nachgang durch das Referat Bau und Stadtplanung, Sachgebiet Stadtplanung und Liegenschaften ausgewertet und abgewogen.

Des Weiteren kann im Anschluss an den Erörterungstermin der Stand zum Vorentwurf des Bebauungsplans vom 17.06. – 12.07.2024 in den Diensträumen des Referates Bau und Stadtplanung der Stadtverwaltung Weißwasser/O.L. im

Rathaus, Marktplatz, Zimmer Nr. 1.36/1.39, während der Dienstzeit

 Mo 9.00 – 12.00 Uhr

 Di 9.00 – 12.00 und 14.00 – 16.00 Uhr

 Do 9.00 – 12.00 und 14.00 – 18.00 Uhr

 Fr 9.00 – 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Weißwasser unter http://www.weisswasser.de, auf https://weisswassermachen.de/beteiligen/ sowie auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de.

Gemäß § 3 (1) BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Diese werden durch das Sachgebiet Stadtplanung und Liegenschaften ebenso ausgewertet und abgewogen.

Weißwasser/O.L., den 05.06.2024

Torsten Pötzsch

Der Oberbürgermeister

Kontakt

Detlef Krahl

SGL Stadtplanung/Liegenschaften

EMail: detlef.krahl@weisswasser.de

Tel.: 03576 265410

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung V1
  • Planzeichnung V2
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung

Informationen

Übersicht
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